Pflegegradrechner
Wir Malteser helfen Ihnen bei der Berechnung des Pflegegrades
Der Hausnotruf ist ein offiziell anerkanntes Pflegehilfsmittel. Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit kann es bereits ab Pflegegrad 1 nach individueller Prüfung durch die Pflegekasse einen Zuschuss geben.
Füllen Sie alle Felder aus und schätzen mit unserem Pflegegradrechner Ihren Anspruch oder den Anspruch eines Angehörigen auf einen Pflegegrad ein.
Bestimmung des Pflegegrades
Der Pflegegrad wird im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung ermittelt. Hierbei wird geprüft, wie selbstständig eine Person in verschiedenen Aktivitätsbereichen (sogenannten Modulen) ist bzw. welche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeit vorliegen und ob personelle Hilfe notwendig ist. Es werden insgesamt sechs Module geprüft: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Grad der Selbstversorgung, autonome Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens. Für jedes der Module werden dabei Punkte vergeben und daraus der Pflegegrad berechnet. Insgesamt wird in fünf verschiedenen Pflegegraden unterschieden.
Bitte beachten Sie, dass die Berechnung Ihnen lediglich eine erste Orientierung zur Pflegebedürftigkeit und zur Einstufung in einen Pflegegrad bietet und ohne jede Gewähr erfolgt.