Bußgeld, Geldauflagen und Zuweisungen

Herzlich willkommen auf der Seite des Malteser Hilfsdienstes zum Thema Geldauflagen und Bußgelder. Dieses Angebot richtet sich an Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger, die dem Malteser Hilfsdienst Geldauflagen und Bußgelder zuweisen können. Wir sind eine katholische Hilfsorganisation und bundesweit an mehr als 500 Orten vertreten.

Im Mittelpunkt der Arbeit des ehrenamtlich geprägten Malteser Hilfsdienstes steht der christliche Dienst an bedürftigen Mitmenschen. Unsere Helferinnen und Helfer engagieren sich im Katastrophenschutz und Sanitätsdienst genauso wie in der Erste-Hilfe-Ausbildung oder in unseren ehrenamtlichen Sozialdiensten.

Der Malteser Hilfsdienst verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Durch Geldauflagen kann der Malteser Hilfsdienst seine vielfältige Arbeit für Menschen nachhaltig sichern. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über aktuelle Projekte sowie über die Verwendung und Verwaltung von Geldauflagen.

Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, Materialien für Ihre Zuweisungen zu bestellen. Ebenso können Sie die Aktenzeichen aus den Oberlandesgerichtsbezirken einsehen.

Zentrale Bußgeldstelle
Christina Huber
Tel. 0221 9822-2313
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Geldauflagenkonto

Malteser Hilfsdienst e.V.                         Zentrale Bußgeldstelle                                 Erna-Scheffler-Str. 2                                51103 Köln 

Bank für Sozialwirtschaft Köln                 BIC: BFSWDE33XXX                                 IBAN:DE17 3702 0500 0001 0224 00

Der Malteser Hilfsdienst erfüllt alle Vorraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen