Leistungen und Versicherung im FSJ und BFD

Wenn du dich für einen Freiwilligendienst entscheidest, kommen Fragen nach Bezahlung, Versicherungen und weitere Leistungen auf. Eine häufig gestellte Frage ist, ob Freiwillige ein Gehalt gezahlt bekommen und wie hoch dies sei. Da ein Freiwilligendienst jedoch kein Arbeitsverhältnis, sondern ehrenamtlich ist, werden hier kein Gehalt. Stattdessen bekommst du als Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements ein Taschengeld und weitere Leistungen. Im Folgenden erklären wir dir, wie diese im Einzelnen aussieht. Du bekommst Antworten auf Fragen bezüglich, Geldleistungen, Krankenversicherung, Sozialversicherung und Kindergeld. Außerdem erfährst du, welche zusätzlichen Leistungen dich während einem FSJ oder BFD erwarten.

Taschengeld statt Gehalt und weitere Leistungen

Ein Freiwilligendienst – egal ob BFD oder FSJ – gilt gesetzlich als ehrenamtliches Engagement und ist daher unentgeltlich. Die zugrundeliegenden Gesetze betonen ausdrücklich, dass ein Freiwilligendienst kein Beschäftigungsverhältnis im eigentlichen Sinne darstellt. Aufgrund dessen bekommen die Freiwilligen kein Gehalt oder eine ähnliche Form der Vergütung für ein FSJ oder ein BFD. 

Stattdessen lässt der Gesetzgeber ein Taschengeld zu, das nicht mehr als sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung betragen darf. Zusätzlich darfst du Zuschüsse für Verpflegung und Unterkunft erhalten. Letztlich entscheidet jede soziale Einrichtung selbst, in welcher Höhe sie monatliche Geldbezüge für deine freiwillige Helfertätigkeit zahlen. Bei den Maltesern gibt es regionale Unterschiede, die Geldleistungen bewegen sich jedoch im Schnitt um die 500 Euro. Zusätzliche werden alle Beiträge zur Sozialversicherung übernommen und die pädagogischen Bildungsseminare sowie gegebenenfalls Fachausbildungen finanziert.


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Zusätzliche dienstbezogene Leistungen der Einsatzstelle

 

Zusätzlich trägt die Einsatzstelle alle dienstbezogenen Kosten für: 

  • Vorgeschriebene Schutzkleidung und Arbeitskleidung 
  • Dienstlich geforderte Untersuchungen
  • Den Erwerb eines erforderlichen Personenbeförderungsscheins 
  • Den Besuch von fachlichen Lehrgängen 

 

Auch die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist gewährleistet. Und natürlich ist die Teilnahme an den pädagogischen Begleitseminaren für die Freiwilligen im FSJ und BFD vollständig kostenfrei.

Sozialversicherung: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung

Neben den Geldbezügen übernehmen die Malteser auch die Beiträge zur Sozialversicherung, und zwar zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Einsatzstelle trägt hier sowohl die Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile. Somit sind die Freiwilligen im FSJ und BFD vollständig beitragsfrei, aber erhalten dennoch Ansprüche aus den Versicherungen. Das freiwillige Jahr ist gleichzeitig ein Jahr, das auf dem persönlichen Rentenkonto und bei Arbeitslosigkeit angerechnet wird. Nach einem zwölfmonatigen Freiwilligendienst können ggf. Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beantragt werden.

Während des Freiwilligendienstes gilt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Wenn Freiwillige ein FSJ oder ein BFD beziehungsweise ein BFD Ü27 beginnen, können sie ihre privates Versicherungsverhältnis für die Zeit ruhend stellen. Wir empfehlen dir, deine private Krankenversicherung hierzu zu kontaktieren.

Die gesetzliche Versicherungspflicht tritt allerdings nicht für Personen ein, die versicherungsfrei sind. Das gilt beispielsweise für Personen, die bereits 55 Jahre oder älter sind. Dabei ist zu beachten, dass diese in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert und mindestens die Hälfte der Zeit versicherungsfrei waren.

Steuerpflicht auf die Bezüge des FSJs oder BFDs

Grundsätzlich unterliegen alle Einkünfte der Steuerpflicht. Dies gilt auch für die Bezüge im FSJ und BFD. Wenn du einen Freiwilligendienst beginnst, musst du daher eine Steuernummer / Steuer-ID vorlegen: Schulabgängerinnen und Schulabgänger müssen diese in der Regel erstmals beim Finanzamt beantragen – ein erster Schritt ins Erwachsenenleben. Da der Freiwilligendienst eine ehrenamtliche Tätigkeit ist, liegen die gesamten Geldbezüge bei jugendlichen Freiwilligen in der Regel unter der Einkommenssteuergrenze. Somit fallen für das Taschengelt keine zu zahlenden Steuern an. Letztlich entscheidet jedoch die individuelle Lebenssituation: bei älteren Freiwilligen, die über weitere Einkünfte verfügen, zählt die Gesamtsumme. Wobei die nach oben begrenzten Bezügen der Freiwilligendienste hier nicht schwer ins Gewicht fallen dürften. Detaillierte Auskünfte gibt dir dein zuständige Finanzamt.

Weitere Leistungen Dritter: Kindergeld, Waisenrente, Wohngeld

Der Freiwilligendienst hat keine negativen Auswirkungen auf die Kindergeldzahlung. Der Anspruch auf Kindergeld, Kinderfreibeträge oder andere kinderbezogene Leistungen bleibt bestehen, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine Waisenrente in Form einer Halb- oder Vollwaisenrente wird während eines BFDs oder FSJs grundsätzlich weitergezahlt. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen des §48 im SGB VI (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch). Inwiefern die Gewährung von Wohngeld während deines Freiwilligendienstes infrage kommt, hängt von der individuellen Wohn- und Einkommenssituation ab. Zuständig für diesen Zuschuss ist die Wohngeldbehörde deiner Stadtverwaltung an deinem jeweiligen Wohnort.

Vor allem Freiwillige im BFD, die über 27 Jahre alt sind, verfügen in der Regel über weitere Einkunftsarten oder Leistungen wie beispielsweise Frührente / Rente, ALG I / ALG II o.Ä.. 

Da es sich um Leistungen Dritter handelt, bestehen gegebenenfalls Zuverdienstgrenzen. Hier empfiehlt es sich, dass du die jeweilige Leistungsstelle zu dieser Fragestellung zu kontaktierst.


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