Verhaltensrichtlinie für Lieferanten

Compliance unserer Lieferanten

Compliance und Integrität sind für uns die Basis für eine vertrauensvolle und gemeinsame Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten. Wir Malteser sind der Überzeugung, dass verantwortungsvolles Verhalten und faire Geschäftspraktiken unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit der Gesellschaft am besten dienen. Da wir fortlaufend bestrebt sind, die eigenen Standards weiterzuentwickeln, werden unsere Lieferanten entsprechend aufgefordert, dazu beizutragen. 

Mit der Verhaltensrichtlinie für Lieferanten werden unsere Erwartungen an ein soziales, ökologisches und ethisches Handeln, an alle Lieferanten, mit denen Geschäftsbeziehungen bestehen, konkretisiert. Dazu gehören insbesondere, das Kinder- und Zwangsarbeitsverbot, die Einhaltung von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, sowie „Null-Toleranz“ gegenüber Korruption.
 
Damit setzen wir nicht nur Malteser-intern hohe Standards, sondern geben unsere Wertevorstellungen auch in der Lieferkette weiter und erfüllen zugleich die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Die in der Verhaltensrichtlinie für Lieferanten formulierten Grundsätze bilden somit eine wichtige Komponente bei der Auswahl und Bewertung von Lieferanten. Hierbei ist für uns von entscheidender Bedeutung, dass Lieferanten die geltenden Gesetze und ethischen Grundsätze dauerhaft einhalten. 

Sollte sich im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung herausstellen, dass unsere Erwartungen von Lieferanten nicht erfüllt werden, ist dies für uns Grund und Anlass, eine Neubewertung der bestehenden Geschäftsbeziehungen vorzunehmen. In diesem Kontext behalten wir uns je nach Bewertungsergebnis zudem vor, die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Lieferanten zu beenden. 

Hinweise zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), einschließlich Verstöße gegen die hier genannte Verhaltensrichtlinie für Lieferanten, können über das Hinweisgebersystem  abgegeben werden.