Malteser Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem der Malteser nimmt Hinweise auf potenzielle Regelverstöße entgegen.
Für uns Malteser ist es neben dem Ordensleitsatz „Tuitio fidei et obsequium pauperum“ (Bezeugung des Glaubens und Hilfe den Bedürftigen) von wesentlicher Bedeutung, dass Gesetze, interne Richtlinien und Verhaltens- und ethische Grundsätze eingehalten werden. Insofern ist es uns ein besonderes Anliegen, möglichst frühzeitig Kenntnis über wesentliche Regelverstöße zu erlangen, um diese sorgfältig aufklären und konsequent abstellen zu können.
Eine der zentralen Aufgaben der Malteser ist es, eine „gesunde“ Umgebung, sprich eine „Kommunikationskultur“ zu fördern, in der auch sensible Themen offen und ohne Sorge vor negativen Konsequenzen kommuniziert werden können.
Aus diesem Grund ermutigen wir jedermann – egal ob Ehrenamtliche, Mitarbeitende, ehemalige Kolleginnen und Kollegen, Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten und Dritte –, uns Hinweise auf potenziell wesentliche Regelverstöße mitzuteilen.
Sämtliche Hinweise zu potenziellen Regelverstößen können namentlich oder auch anonym abgegeben werden. Wir möchten jede hinweisende Person aber bestärken, ihre Identität offenzulegen, umso eine bessere Handhabung der Meldung und unter Umständen notwendige Rückfragen zum Sachverhalt stellen zu können, die der Aufdeckung des erhobenen Vorwurfs dienen. Jede Meldung wird sorgfältig geprüft, Verdachtsfälle untersucht und etwaige Verstöße konsequent aufgeklärt.
In diesem Zusammenhang tolerieren wir keine Repressalien, sprich Benachteiligungen, von hinweisgebenden Personen, die aufgrund von konkreten Anhaltspunkten Hinweise zu potenziellen Verstößen mitteilen. Für betroffene Personen gilt so lange die Unschuldsvermutung, bis der Regelverstoß bewiesen ist. Sämtlicher Hinweise werden von uns vertraulich behandelt.
Unser Hinweisgebersystem steht für die Meldung von potenziellen Compliance-Verstößen zur Verfügung. Dies können Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen unsere unternehmensinternen Richtlinien sein. Dazu zählen insbesondere folgende Themenbereiche (nicht abschließend):
Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschedelikte, Veruntreuung von Geldern, Diebstahl, Gewalttaten inkl. sexueller Belästigung, ebenso Wirtschafts- und Steuerstraftaten. Daneben können potenzielle Verstöße gegen menschen- und umweltrechtliche Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), wie beispielsweise das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und das Verbot der Missachtung des Arbeits- und Umweltschutzes, gemeldet werden.
Um den Haupt- und Ehrenamtlichen Sicherheit für die Abgabe von Hinweisen zu potenziellen Compliance-Verstößen bieten zu können, existiert mit der Hinweisgeberrichtlinie ein entsprechendes Regelwerk. Diese definiert insbesondere den Anwendungsbereich, das Vertraulichkeitsgebot, die Meldestellen und den Schutz der hinweisgebenden Person.
Daneben regelt eine Verfahrensordnung für welche Art von Hinweisen oder Beschwerden das Hinweisgebersystem genutzt werden kann, über welche Meldestelle Hinweise abgegeben werden können, wie das Verfahren im Einzelfall abläuft, welche Ansprechpersonen und Abteilungen zuständig sind und wie der Schutz vor Benachteiligung der hinweisgebenden Person gewährleistet wird.