Allgemeine Nutzungsbedingungen
1. Anwendungs- und Geltungsbereich der Leistungen
(1) Die Malteser Deutschland gGmbH, Erna-Scheffler-Straße 2, 51103 Köln (nachfolgend „Malteser”) stellt Ihnen unter der Domain https://www.malteser.de/patientenverfuegung eine Plattform rund um das Thema Patientenverfügung zur Verfügung. Sie ermöglicht dem Nutzer insbesondere die folgenden “Serviceleistungen”
(a) die Bestellung und den Download von Informationsmaterial zur Information und Erstellung von Vorsorgedokumenten (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung),
(b) die Möglichkeit des Kontakts zu allgemeinen Fragestellungen rund um das Thema Patientenverfügung
(c) die Nutzung des Online-Assistenten zur Erstellung einer Patientenverfügung. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass eine Patientenverfügung eigenhändig bzw. durch ein von einer/m Notar/in oder einer Betreuungsbehörde/Betreuungsstelle beglaubigten Handzeichen unterzeichnet sein muss.
(im Folgenden allgemein „Serviceleistung” oder „Serviceleistungen“ genannt). Die Serviceleistungen sind ausschließlich zur Verwendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erstellt worden.)
(2) Diese Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung, bilden die Grundlage und den Rechtsrahmen für die Nutzung der angebotenen Serviceleistungen. Die Malteser behalten sich einen Ausschluss von der Nutzung vor, wenn Zweifel an der Berechtigung zur Nutzung bestehen.
(3) Die angebotenen Serviceleistungen sind kostenfrei. Sie richten sich ausschließlich an volljährige, einwilligungsfähige Verbraucher und Verbraucherinnen zur ausschließlichen Verwendung in Deutschland. Die Serviceleistungen dürfen nur zu rein privaten Zwecken genutzt werden.
(4) Die Malteser behalten sich vor, für künftig weitere Serviceleistungen ergänzende Bedingungen mit Ihnen zu vereinbaren.
(5) Mit der Inanspruchnahme der auf der Webseite/Plattform zur Verfügung gestellten Serviceleistungen erkennt der Nutzer die Allgemeinen Nutzungsbedingungen vollumfänglich an.
Auf den Punkt gebracht:
Für die Nutzung der Serviceleistungen gelten diese AGB.
2. Begriffsbestimmungen
(1) Verbraucher
Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können
(2) Einwilligungsfähig
Eine Person ist einwilligungsfähig, wenn sie Art, Bedeutung und Tragweite der vorgeschlagenen Maßnahmen verstehen kann und in der Lage ist, Nutzen und Risiken der einzelnen Möglichkeiten zu erfassen, deren Für und Wider abzuwägen und auf Basis dessen eine Entscheidung zu treffen.
(3) Volljährig
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
Auf den Punkt gebracht:
Sie dürfen das Angebot auf der Plattform nur zu privaten Zwecken verwenden und müssen dafür auch mindestens 18 Jahre alt sein.
3. Vertragsschluss
(1) Mit der Zusendung des bestellten Informationsmaterials oder des Herunterladens der bereitgestellten Dokumente oder Registrierung eines Nutzerkontos kommt ein Vertrag bzgl. der konkret in Anspruch genommenen Serviceleistung zwischen Ihnen und den Maltesern zustande.
(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wenn Sie (a) Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, oder (b) Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. In allen anderen Fällen gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingenden Bestimmungen des Staats, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben.
Auf den Punkt gebracht:
Die Plattform bietet Ihnen verschiedene Serviceleistungen. Einige davon können Sie einfach so nutzen. Für andere müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen (sprich sich registrieren und ein Nutzerkonto anlegen). Mit Anlage eines Nutzerkontos kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und den Maltesern zustande.
4. Verantwortung für Zugangsdaten zum Nutzerkonto
(1) Sie können die Leistungen auf unserer Plattform als Gast oder als registrierter Nutzer mit einem Nutzerkonto nutzen. Die Anlage eines Nutzerkontos erfolgt mittels Ihrer E-Mail-Adresse und eines Kennworts (Zugangsdaten).
(2) Die im Zuge der Registrierung von Ihnen angegebenen Daten sind geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
(3) Sie müssen ein sicheres Passwort mit mindestens 10 Zeichen inkl. Sonderzeichen wählen.
(4) Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von deinen Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, ist den Maltesern dies unverzüglich mitzuteilen, um eine Sperrung bzw. Änderung der Zugangsdaten vornehmen können.
(5) Die Malteser behalten sich vor Ihr Nutzerkonto jederzeit ganz oder teilweise zu sperren, wenn (a) Sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen oder (b) Sie im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Leistungen gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, behördliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen oder (c) eine Gefahr der Beschädigung oder Beeinträchtigung der Plattform besteht.
Auf den Punkt gebracht:
Sie dürfen ihre Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben.
5. Serviceleistungen
(1) Die Malteser bieten Ihnen über die Plattform u. a. an
(a) Informationsmaterial zum Download bzw. zur Bestellung in Papierform, zur Information und Erstellung von Vorsorgedokumenten (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung)
(b) die Möglichkeit des persönlichen Kontakts zu allgemeinen Fragestellungen rund um das Thema Patientenverfügung
(c) die Nutzung des Online Assistenten zur Erstellung einer Patientenverfügung. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass eine Patientenverfügung eigenhändig bzw. durch ein von einer/m Notar/in oder einer Betreuungsbehörde/Betreuungsstellebeglaubigten Handzeichen unterzeichnet sein muss.
(2) Die Malteser schulden lediglich die Bereitstellung der hier beschriebenen Serviceleistungen.
(3) Der jederzeitige ordnungsgemäße Betrieb bzw. die ununterbrochene Nutzbar- und Erreichbarkeit der Plattform und deren Leistungen sind nicht geschuldet.
5.1 Informationsmaterial bestellen
Über die Plattform haben Sie die Möglichkeit kostenlos Broschüren und Vordrucke der Malteser zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zum direkten Download oder zur postalischen Versendung zu bestellen.
5.2 Terminvereinbarung für ein Informationsgespräch zu allgemeinen Fragestellungen
(1) Unter Angabe der darin abgefragten Daten können Sie einen Termin zu einem Informationsgespräch zu allgemeinen Fragestellungen vereinbaren. Wir verweisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Regelungen in Ziffer 12. “ausgeschlossene Leistungen”, insbesondere Ziffer 12.1.
(2) Die Malteser werden Ihre Terminanfrage zeitnah bestätigen, ablehnen oder ggf. einen Alternativtermin vorschlagen.
(3) Ein Vertrag über das persönliche Informationsgespräch kommt erst mit Aufnahme des Gesprächs zustande. Weder in der Terminanfrage selbst noch in deren Bestätigung liegen rechtsverbindliche Erklärungen in Bezug auf den Abschluss bzw. den Inhalt eines solchen Vertrages.
5.3 Nutzung des Online Assistenten zur Erstellung einer Patientenverfügung
(1) Ein Online-Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung der Patientenverfügung. Dabei können ggf. nicht immer alle Besonderheiten eines individuellen Sachverhaltes oder nur eingeschränkt über dafür vorgesehene Freitextfelder erfasst werden.
(2) Wenn Sie den Entwurf Ihrer Patientenverfügung zwischenspeichern möchten, um die Erstellung später fortzusetzen, ist hierfür eine Registrierung erforderlich. Bitte beachten Sie Ziffer 12. Auch ohne Registrierung ist die Nutzung des Online-Assistenten möglich, Sie können in diesem Fall jedoch nicht zwischenspeichern und den Zwischenstand Ihres Dokuments ausdrucken, um diesen bspw. mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu besprechen.
(3) Ohne Registrierung können Sie den fertig erstellten Entwurf der Patientenverfügung über einen Link als PDF-Dokument herunterladen und lokal abspeichern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich als Nutzer zu registrieren, um den Entwurf der Patientenverfügung zwischen- bzw. dauerhaft abzuspeichern. Die Malteser behalten sich vor, bei Einstellung des Serviceangebotes das Nutzerkonto zu löschen, wobei der Nutzer systemseitig mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen informiert wird und so die Gelegenheit erhält, sich den Entwurf der Patientenverfügung lokal abzuspeichern.
(4) Bitte beachten Sie, dass eine Patientenverfügung zu Wirksamkeit eigenhändig bzw. durch ein von einer/m Notar/in oder einer Betreuungsbehörde/Betreuungsstelle beglaubigten Handzeichen unterzeichnet sein muss.
(5) Wir verweisen ausdrücklich auf die Regelung in Ziffer 12. “ausgeschlossene Leistungen”, insbesondere auf Ziffer 12.2..
Auf den Punkt gebracht:
Auf dem Portal stehen Ihnen aktuell verschiedene Serviceleistungen und Informationen zur Verfügung, u. a. ein Online-Assistent, der Sie bei der Erstellung einer Patientenverfügung unterstützt.
6. Allgemeine Pflichten und Bestimmungen bei Nutzung der Serviceleistungen
(1) Sie tragen als Nutzer die volle Verantwortung in Bezug auf sämtliche Inhalte, die Sie auf der Plattform verarbeiten oder speichern. Sie stellen daher insbesondere sicher, dass diese Inhalte nicht gegen geltenden Lizenz-, Urheber- und sonstige Schutzrechte verstoßen.
(2) Die Malteser übernehmen keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
Auf den Punkt gebracht:
Sie tragen die Verantwortung für sämtliche von Ihnen eingebrachten Inhalte.
7. Keine Entgelte / Vertragsbeendigung
(1) Sämtliche über die Plattform angebotenen Leistungen sind für Sie ohne Zahlung eines Entgelts nutzbar.
(2) Im Falle einer Registrierung können Sie den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch Löschen Ihres Nutzerkontos beenden. Mit Vertragsbeendigung werden alle im Nutzerkonto gespeicherten Daten gelöscht.
Auf den Punkt gebracht:
Für die Nutzung der Angebote auf der Plattform müssen Sie kein Geld bezahlen.
9. Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Die auf der Plattform angebotenen Serviceleistungen bzw. deren Inhalte sind durch Urheber- oder Leistungsschutzrechte geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Malteser, sofern nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die Malteser räumen Ihnen an den den auf der Plattform zum Gebrauch bestimmten Dokumenten ein einfaches, nicht übertragbares, widerrufliches, zeitlich unbefristetes und räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränktes Recht zur Nutzung ein. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die Verwendung zum privaten Gebrauch.
(3) Im Gegenzug räumen Sie den Malteser ein einfaches Recht zur Speicherung Ihrer Daten auf der Plattform ein. Wenn Sie die Patientenverfügung online ohne ein Nutzerkonto anfertigen, werden Ihre Daten nach der Erstellung gelöscht. Wenn Sie die Patientenverfügung über ein Nutzerkonto anlegen, können Sie diese jederzeit löschen. Ansonsten löschen wir Ihre Daten nach 99 Jahren.
(4) Die Malteser machen sich von Ihnen eingebrachte Inhalte nicht zu Eigen. Die Verwendung oder Weitergabe erfolgt ausnahmslos zur Bereitstellung und Erfüllung der Serviceleistungen gemäß dieser Nutzungsbedingungen und im Rahmen der geltenden Datenschutzerklärung, siehe www.malteser.de/datenschutz/epv.
Auf den Punkt gebracht:
Die auf der Plattform enthaltenen Informationen und Dokumente sind rechtlich geschützt, dürfen von Ihnen für den persönlichen Gebrauch aber natürlich verwendet werden. Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter bzw. nur so weit, wie es in der Datenschutzerklärung beschrieben ist.
10. Leistungsänderungen
(1) Die Malteser sind jederzeit ohne gesonderte Vorankündigung berechtigt, Inhalte und Serviceleistungen auf der Plattform in zumutbarem Umfang zu aktualisieren, zu erweitern, zu ändern, einzuschränken, zu sperren oder gänzlich zu entfernen.
(2) Zumutbarkeit ist insbesondere gegeben, wenn
- die bereitgestellten Angebote Leistungen Dritter enthält und diese nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die die Malteser zu vertreten haben,
- neue gesetzliche, rechtliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,
- die angebotenen Leistungen oder deren Bereitstellung nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder dem Datenschutz der Bundesrepublik Deutschland entsprechen,
- Leistungen durch andere Leistungen ausgetauscht werden, sofern die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt und etwaige damit verbundene Leistungsänderungen für Sie zumutbar sind.
Auf den Punkt gebracht:
Die Serviceleistungen dürfen von den Maltesern in dem hier aufgeführten Umfang künftig geändert oder entfernt werden.
11. Gewährleistung und Haftung
(1) Die Malteser leisten Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Serviceleistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
(2) Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch Sie nachweisbaren Datenbankfehlern.
(3) Gleiches gilt oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch Ansprüche wegen Mängeln bestehen ebenfalls nicht bei nachträglicher Veränderung durch Sie oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
(4) Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistungen haften die Malteser nur, soweit die Leistung vertragsgemäß unverändert genutzt wird.
(5) Macht ein Dritter Ihnen gegenüber geltend, dass eine Leistung der Malteser seine Rechte verletzt, benachrichtigen Sie die Malteser unverzüglich. Die Malteser sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.
(6) Sie sind nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor Sie den Maltesern angemessen Gelegenheit gegeben haben, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
(7) Die Malteser haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten, nach Anlage eines Nutzerkontos, sind das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform und die Bereithaltung der angebotenen Leistungen. Hiervon ausgenommen sind fehlende Erreichbarkeiten infolge von Netzstörungen oder Wartungsarbeiten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Malteser bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mussten. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(8) Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten haften die Malteser nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge von Ihnen erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt diese Haftung nur ein, wenn von Ihnen vor dem Störfall eine der Art der Daten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt wurde.
(9) Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung (Links, Hyperlinks) auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter gegeben ist, haften die Malteser weder für Zugänglichkeit, Bestand, den Inhalt oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste.
Auf den Punkt gebracht:
Die Malteser haften für die eigenen angebotenen Serviceleistungen. Für Verweise oder Verlinkungen auf fremde Angebote haften die Malteser nicht.
12. Ausgeschlossene Leistungen
Die nachfolgenden Leistungen sind nicht Bestandteil der Serviceleistungen auf unserer Plattform:
12.1 Keine Rechtsberatung / keine medizinische Beratung
(1) Die auf der Plattform enthaltenen Angaben und Informationen dienen ausschließlich Ihrer Information. Eine juristische oder medizinische Einzelberatung kann und darf dabei nicht erfolgen. Weder der Online-Assistent noch die (persönlichen) Informationsangebote können eine solche medizinische oder juristische Einzelberatung ersetzen.“
(2) Die angebotenen Serviceleistungen sind mit größtmöglicher Sorgfalt konzipiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) bzw. im Sinne des Steuerberatergesetzes (StBerG) dar und können diese nicht ersetzen.
12.2 Kein Hinterlegungsservice
(1) Ihre Patientenverfügung soll Ärzten und Angehörigen im Notfall Auskunft darüber geben, welche Behandlungen Sie wünschen und welche nicht. Damit Ihr Wille umgesetzt werden kann, sollte Ihre Patientenverfügung schnell und leicht auffindbar sein.
(2) Eine Speicherung des Entwurfs der Patientenverfügung als registrierter Nutzer ersetzt nicht die Hinterlegung einer schriftlichen (d.h. eigenhändig bzw. durch ein von einer/m Notar/in oder der Urkundsperson einer Betreuungsbehörde/Betreuungsstelle beglaubigten Handzeichen unterzeichneten) Patientenverfügung bei einer Vertrauensperson, dem Hausarzt oder einem zentralen Register oder bei Verbänden. Nur Sie selbst haben Zugriff auf den in Ihrem Nutzerkonto hinterlegten Entwurf der Patientenverfügung. Die Malteser werden auch auf Anfrage keinem Dritten Zugang zu Ihrem Nutzerkonto gewähren.
Auf den Punkt gebracht:
Die Malteser bieten hier keine rechtliche oder medizinische Beratung und keinen Hinterlegungsservice. Ihr Arzt oder Angehörige haben keinen Zugriff auf Ihr Nutzerkonto. Sie müssen daher unbedingt Ihre schriftliche Patientenverfügung in Papierform aufbewahren.
13. Datenschutz
(1) Für die Nutzung der Leistungen ist es notwendig Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Näheres hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.malteser.de/datenschutz/epv.
(2) Zur Durchführung eines Informationsgespräches als Online-Meeting setzen die Malteser die Fremdsoftware Microsoft Teams ein. Microsoft Teams ist ein Service der Microsoft Corporation. Ein Aufruf der jeweiligen Internetseite ist für die Nutzung von „Microsoft Teams“ erforderlich, um sich die Software von Microsoft für die Nutzung herunterzuladen. Wenn Sie die Software nicht nutzen möchten, können Sie am Online-Meeting auch über Ihren Browser teilnehmen. Weitere Informationen zu Microsoft Teams sind hier abrufbar: www.microsoft.com/de-de/microsoft-365/microsoft-teams/group-chat-software.
Auf den Punkt gebracht:
Die Malteser verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten. Welche Daten das für die einzelnen Serviceleistungen jeweils sind, können Sie in der Datenschutzerklärung nachlesen.
14. Online-Streitbeilegung; salvatorische Klausel
(1) Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind die Malteser nicht verpflichtet und nicht bereit.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
Auf den Punkt gebracht:
Die Malteser nehmen nicht an der Möglichkeit der Online-Streitbeilegung teil.