Qualifizierung zur Alltagsbegleiterin

Betreuungsassistenz nach §53b / Basisqualifikation QN 2 (Betreuung)

Alle Pflegebedürftigen in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen haben einen Anspruch auf Maßnahmen zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)). 

Als zusätzliche Betreuungskraft begleiten Sie Personen in ihrem Alltag und sorgen für Verbesserungen im Pflegealltag. In enger Zusammenarbeit im Team mit Pflegefachkräften arbeiten Sie in voll- oder teilstationären Einrichtungen oder für ambulante Pflegedienste. 

Aufgabe der Betreuungsassistenten ist es, Menschen mit Demenz zu betreuen und zu aktivieren, um damit ihr Wohlbefinden und ihre Stimmung positiv zu beeinflussen, zum Beispiel durch das gemeinsame Malen und Basteln, Brett- und Kartenspiele oder die Begleitung bei Ausflügen oder Spaziergängen. Besonders wichtig bei dieser Arbeit ist es, den erkrankten Menschen zu respektieren und seine Ressourcen zu erhalten.

Inhalte der Qualifizierung

Inhalt:

  • Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion
  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen und Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation sowie Hygieneanforderungen
  • Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
  • Rechtskunde und Dokumentation
  • Hauswirtschaft- und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Bewegung für Menschen mit Demenz
  • Aktivierung von Senioren: fordern - fördern - motivieren
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten

Der Lehrgang beinhaltet einen Erste-Hilfe-Kurs.

Im Anschluss an den Lehrgang absolvieren Sie ein 80-stündiges Betreuungspraktikum, um das Gelernte in der Praxis zu festigen. 

Abschluss:
Nach Abschluss des Lehrgangs und des Praktikums erhaltenen Sie als Leistungsnachweis ein Zertifikat. Sie sind nun als Betreuungskraft nach §53b in ambulanten, stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen einsetzbar.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Gesundheit: körperlich und geistig für eine Tätigkeit in der Betreuung geeignet
  • Sprachkenntnisse: Deutsch in Wort und Schrift (B 1)
  • 40 Stunden Orientierungspraktikum in einer ambulanten, vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung
  • eine positive Haltung gegenüber kranken und alten Menschen und Menschen mit Behinderung

Kursdauer: 

  • Kompaktkurs: 160 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)
  • Aufbaulehrgang für Personen mit bereits abgeschlossener Qualifikation zur Pflegehilfskraft: in der Regel 86 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten). Bitte erfragen Sie die Anerkennung Ihrer Vorqualifikation vorab bei der ausrichtenden Malteser Dienststelle.
  • 80 Stunden Praktikum in der Betreuung

Hinweis: Manche Standorte bieten den Kompaktkurs in Präsenz und manche teildigital an. Wählen Sie bitte die entsprechende Kursart.

Kosten:

  • Die Kosten variieren je nach Veranstaltungsort. Geben Sie bei der Kurssuche Ihre Postleitzahl ein, um genauere Informationen zu erhalten.
  • Wir akzeptieren in der Regel Bildungsgutscheine.
     

Fortbildungen

Bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis haben Betreuungskräfte regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen. Diese umfassen jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen Wissen aktualisiert und reflektiert wird.

Mögliche Themen können sein:

  • Tanzen im Sitzen
  • Kommunikation mit Herz
  • Umgang mit Belastungen
  • Sturzprävention

Kursdauer:
In der Regel 6 bis 16 Unterrichtseinheiten je nach Angebot

Qualifizierung zum Betreuungsassistenten in Ihrer Nähe

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06.10.2024
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