Es braucht für Menschen in existentiellen Lebenskrisen, die suizidale Gedanken haben, ein breites Angebot zur Suizidprävention. Neben den Forderungen der Fachgesellschaften für Suizidprävention halten die Malteser in der weiteren Gesetzgebung folgendes für unabdingbar:
1. Alle, die in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen tätig sind, müssen Basisschulungen zu Palliativ-Care erhalten, der spezialisierten Pflege von schwerkranken oder sterbenden Menschen. In jedem Wohnbereich einer Pflegeeinrichtung soll eine Palliative-Care-Fachkraft tätig sein.
2. In jedem Krankenhaus muss es Palliativdienste (vergleichbar der Spezialisierten Palliativversorgung im ambulanten Bereich) geben. Ebenfalls sollen Palliativfachkräfte auf allen Stationen eingeführt werden. Bei der Entlassung von Palliativpatienten aus dem Krankenhaus muss ein nahtloser Übergang in die ambulante Hospiz- und Palliativversorgung sichergestellt sein.
3. Deutschland benötigt mehr niedrigschwellige Trauerangebote. Trauernde müssen durch Beratungs- und Begleitungsangebote, zum Beispiel auch mittels Online-Beratungen, Unterstützung finden können.
4. Träger von Sozial- und Gesundheitseinrichtungen dürfen weder zur Mitwirkung noch zur Duldung eines assistierten Suizids durch Dritte in ihren Einrichtungen verpflichtet werden. „Bewohnerinnen und Bewohner in unseren Einrichtungen sollen ohne Druck im Sinne einer hospizlich-palliativen Kultur am Lebensende gut leben und sterben können. Dazu gehört auch, dass sie nicht einer Suizidassistenz im Nebenzimmer ausgesetzt werden“, argumentiert Elmar Pankau, Vorstandsvorsitzender der Malteser in Deutschland.
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