Hintergrund: Die Initiatorinnen und Initiatoren zur Änderung des Paragrafen 218 wollen den Bundestag noch in dieser Legislatur darüber entscheiden lassen, einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft fast ohne Einschränkungen zu erlauben. Die aktuelle Gesetzeslage verbietet einen Schwangerschaftsabbruch, stellt ihn aber bis zur zwölften Woche straffrei und schreibt bestimmte Beratungspflichten vor.
Der Vorstandsvorsitzende der Malteser in Deutschland, Elmar Pankau, sagt dazu: „Es gibt keinen Anlass, die aktuelle Regelung des Paragraphen 218, die sowohl die Autonomie der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Kindes zu sichern versucht, in einem überstürzten parlamentarischen Verfahren zu ändern. Eine Änderung hätte de facto für die betroffenen Frauen, Ärztinnen und Ärzte keine unmittelbaren praktischen Auswirkungen. Eine Änderung zu Lasten des Lebens des ungeborenen Kindes würde allerdings einen weitreichenden Wertewandel festschreiben und den Lebensschutz weiter aufweichen. Um darüber zu entscheiden, muss es einen differenzierten und sorgsam geführten Diskurs geben unter breiter gesellschaftlicher Beteiligung. Und dafür sollte man sich auch die notwendige Zeit nehmen und den richtigen Zeitpunkt wählen. In der heißen Phase des Wahlkampfs diesen Punkt noch übereilt durchdrücken zu wollen, wird der Tragweite und der Komplexität dieses Themas in keiner Weise gerecht."
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