Erste Hilfe am Kind

Für mehr Sicherheit bei Notfallsituationen mit Babys und Kindern

Unfälle bei Kindern sind nahezu unvermeidlich: Während bei einer Schürfwunde am Knie oft ein Pflaster genügt, erfordern Kopfverletzungen, Knochenbrüche, Verbrennungen, Vergiftungen und hohes Fieber schnelles Handeln. 

In diesem Kurs lernen Sie, wie Sie sich in Notfällen mit Säuglingen und Kindern richtig verhalten. Unsere Ausbilderinnen und Ausbilder vermitteln Ihnen umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten in Theorie und Praxis.

Inhalte des Kurses:

  • Verhindern von Unfällen
  • Tipps zur Ausrüstung der Hausapotheke und sicheren Gestaltung des Haushalts
  • das Erkennen von Notfallsituationen und der Schwere eines Vorfalls bei Säuglingen und Kindern 
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) speziell für Säuglinge und Kleinkinder
  • Maßnahmen bei Verbrennungen, Vergiftungen und Knochenbrüchen
  • Maßnahmen bei Atemstörungen und Bewusstlosigkeit
  • sowie Pseudokrupp, Asthma und Allergien

Unser Kursangebot richtet sich an:
(Werdende) Eltern, Großeltern, Babysitterinnen und Babysitter

Betriebliche Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder besuchen bitte den Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“

Kosten:
Die Kosten für die Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen für Kindernotfälle variieren je nach Veranstaltungsort. Geben Sie bei der Kurssuche Ihre Postleitzahl ein, um genaue Preise zu erhalten.

Kursdauer:
ein Tag (8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)

Kontakt:

Malteser Ausbildung
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Kurszusammenfassung

  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Notfällen im Kindesalter
  • Inklusive Teilnahmebescheinigung und Erste-Hilfe-Broschüre
  • Preis: 50,00 €

Ansprechpartner

Her Robert Schnell
Tel: 0861/986600
E-Mail: ausbildung.traunstein@malteser.org

Kostenträger Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

Hinweis für betriebliche Ersthelfer

Sofern Sie ein Kostenübernahmeverfahren Ihrer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse nutzen, beachten Sie bitte, dass die Abrechnungsunterlagen spätestens zu Kursbeginn vorliegen müssen. Andernfalls erfolgt eine Abrechnung der vollen Kursgebühr als Selbstzahler.
Die notwendigen Formulare für die Kostenübernahme erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Teilnehmerdaten
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