Ambulante Pflegedienste: Hilfe in den eigenen vier Wänden
Die ambulante Pflege der Malteser bietet Ihnen fachlich kompetente Pflege und Betreuung in Ihren eigenen vier Wänden. So tragen wir dazu bei, Ihnen ein weitgehend eigenständiges Leben in Ihrem Zuhause zu ermöglichen. Das Verhältnis zwischen Patientin oder Patient und ambulanter Pflegekraft muss in hohem Maße von Vertrauen geprägt sein. Wir betreuen Sie mit festen Bezugspersonen, die Sie zu den mit Ihnen abgestimmten Zeiten zu Hause aufsuchen.
- Wir gewährleisten eine durchgängig hohe Qualität in Pflege und Beratung.
- Wir versorgen und betreuen alle Patientinnen und Patienten in vertrauensvoller Kooperation mit der Hausärztin oder dem Hausarzt.
- Wir haben große Erfahrungen mit der Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Wir sind anerkannter Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen.
Diese Leistungen erbringt die ambulante Pflege
Grundpflege
Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Dies sind vor allem:
- körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
- Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie
- Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung.
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten anteilig.
Behandlungspflege
Häusliche Krankenpflege wird zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes oder zur Sicherstellung des ärztlichen Behandlungszieles vom behandelnden Arzt verordnet. Die Leistung muss von der Krankenkasse genehmigt werden.
Dazu könnten gehören:
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen: intramuskulär (Abkürzung: i. m.) und subkutuan (Abkürzung: s. c.), zum Beispiel Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
- Behandlung eines Dekubitus
- Portversorgung
- Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
- Inhalation
- Stomaversorgung
- Versorgung von Ernährungssonden bei enteraler Ernährung
Ärztlich verordnete Leistungen übernimmt in der Regel die Krankenkasse.