Reha und Kur für Seniorinnen und Senioren
Wer nicht (mehr) arbeitet, braucht auch keine Reha? Das ist falsch. Auch als Rentnerin oder Rentner haben Sie Anspruch auf eine Reha oder Kur. Vom Antrag über Besonderheiten bis hin zum Widerspruch bei Antragsablehnung – wir haben hier das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Reha oder Kur: Worin liegt der Unterschied?
Die Begriffe Reha und Kur werden oft synonym verwendet. Es handelt sich aber um unterschiedliche Maßnahmen. Vor allem unterscheiden sie sich in ihren Zielen und der Art der Behandlung. Die Kur ist eine Vorsorgemaßnahme und soll eine Krankheit verhindern. Der offizielle Begriff lautet „Medizinische Vorsorgeleistung“. Hierbei werden häufig Massagen, Bäder, Moorpackungen oder andere Entspannungsangebote angeordnet. Die Kur hat eher einen Wellness- und Entspannungscharakter. Die medizinische Rehabilitation dagegen ist für Menschen, die bereits erkrankt sind. Mit der Reha sollen eine chronische Erkrankung, eine Behinderung oder die Pflegebedürftigkeit verhindert werden. Für die Reha muss also eine medizinische Notwendigkeit bestehen, was bei Erkrankungen wie Asthma oder Diabetes in der Regel der Fall ist. Aber auch nach Knieoperationen, dem Einsetzen von künstlichen Hüftgelenken, einer Bypass-OP oder nach einem Schlaganfall wird die Reha von Ärztinnen und Ärzten angeordnet.
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Reha-Maßnahmen bestehen unter anderem aus Physio- und Ergotherapie, Sport, aber auch Psychotherapie zur Bewältigung von Stress. Darüber hinaus werden den Patientinnen und Patienten Grundlagen vermittelt, die dabei helfen zu genesen und eine erneute Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden.
Wer Angehörige pflegt, hat ebenfalls Anspruch auf Reha oder Kur, denn die Pflege ist eine körperlich und psychisch belastende Tätigkeit - und das über einen langen Zeitraum.
Bei Reha und Kur gibt es sowohl ambulante als auch stationäre Angebote. Hören wir die Begriffe Reha oder Kur, verbinden die meisten dies mit der stationären Maßnahme, also mit dem Aufenthalt in einer Kurklinik. Die stationären Maßnahmen kommen nur dann infrage, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht mehr ausreichend sind.
Reha und Kur unterscheiden sich außerdem bei der Kostenübernahme. Die Kur wird ausschließlich von den Krankenkassen übernommen oder kann selbst bezahlt werden. Die Reha übernimmt für die meisten Berufstätigen die Rentenversicherung und für Rentnerinnen und Rentner in den meisten Fällen die Krankenkasse.
Wer hat Anspruch auf eine Kur und Reha?
Jeder Mensch in Deutschland hat Anspruch. Das ist gesetzlich geregelt im Sozialgesetzbuch. Die Reha in der Rente ist seit 2017 sogar eine Pflichtleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist möglich, alle vier Jahre eine Maßnahme in Anspruch zu nehmen. In medizinisch dringenden Fällen kann der Zeitraum auch kürzer sein. Eine stationäre Behandlung dauert meist drei Wochen. Verlängerungen sind nur dann möglich, wenn Ärztinnen und Ärzte der Klinik diese begründen können. Für die stationäre Reha müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Behandlung ist medizinisch notwendig.
- Es besteht die Aussicht, dass der Gesundheitszustand sich verbessert.
- Ambulante Maßnahmen reichen nicht mehr aus, um Beschwerden zu lindern.
- Die Betroffenen sind körperlich und psychisch dazu in der Lage, eine Reha durchzuführen.
Reha in der Rente: Welche Besonderheiten gibt es?
Eine Besonderheit bei einer Reha-Maßnahme für Rentnerinnen und Rentner ist die Kostenübernahme. Bei Berufstätigen, die gesetzlich versichert sind, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Kosten. Ab dem Renteneintritt sind in der Regel die Krankenkassen zuständig. Entsprechend stellen Sie auch dort den Antrag für Ihre Reha. Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Rentnerinnen und Rentner nur in Ausnahmefällen. Diese sind beispielsweise nach einer Krebserkrankung oder aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen durch eine Berufserkrankung oder einen Berufsunfall. Bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse sollten Sie unbedingt beachten: Nur die gesetzlichen Kassen sind zur Kostenübernahme verpflichtet. Sind Sie privat versichert, ist Ihre Versicherung nicht verpflichtet, Ihre Reha oder Kur zu übernehmen. Prüfen Sie Ihren Vertrag und prüfen Sie außerdem, ob eventuell ein anderer Sozialversicherungsträger bei der Kostenübernahme einspringen könnte. Ihre Chancen auf Kostenübernahme durch die private Krankenkasse stehen gut nach einer OP, und wenn Sie danach mindestens zehn Tage im Krankenhaus verbringen mussten. In diesem Fall übernehmen auch die privaten Krankenkassen die Kosten für die sogenannte Genesungskur, allerdings müssen Sie diese Kosten zuvor selbst auslegen.
So beantragen Sie Reha und Kur
Die Unterlagen für den Antrag bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Rufen Sie dort an oder gehen Sie im Internet auf die Webseite, auf der Sie die Anträge auf ihren Computer herunterladen können. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss einen Befundbericht ausfüllen und unterschreiben. Daraus sollte ersichtlich werden, dass nur eine stationäre Reha Ihre Beschwerden beseitigen oder lindern kann. Außerdem muss deutlich werden, dass bereits alle ärztlichen Maßnahmen und sonstigen ambulanten Behandlungen ausgeschöpft wurden. Die Unterlagen reichen Sie selbst bei Ihrer Krankenkasse ein. Sollte sich bei Ihnen einmal während eines Krankenhausaufenthaltes herausstellen, dass eine Reha für Sie notwendig ist, dann handelt es sich um eine sogenannte Anschlussheilbehandlung. In diesem Fall kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses für Sie um den Antrag auf Reha.
Die Reha- oder Kurklinik dürfen Sie grundsätzlich selbst auswählen. Geben Sie am besten bei der Antragsstellung eine oder mehrere Wunschkliniken an. Dafür gibt es ein extra Formular, das Sie mit dem gesamten Antrag einreichen können. Wichtig ist, dass die Rehaklinik auch fachlich für Sie geeignet ist und am besten einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat. Falls Sie sich unsicher sind, welche Klinik die Richtige für Sie ist, fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
All diese Aspekte und Formalitäten können Antragsstellerinnen und Antragssteller durchaus einschüchtern. Falls Sie für Ihre Anträge Unterstützung wünschen, sollten Sie sich über kostenlose Beratungs-Angebote informieren.
Daten, Zahlen, Fakten
1092 Reha- und Vorsorgeeinrichtungen zählte das Statistische Bundesamt in Deutschland für das Jahr 2021. 1,6 Millionen Menschen hatten derzeit eine stationäre Reha oder Kur in Anspruch genommen. Das entspricht einer Bettenauslastung von 71,8 Prozent.
Was tun, wenn ein Antrag abgelehnt wird?
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, hat Ihre Krankenkasse drei Wochen Zeit für eine Entscheidung. Etwa 40 Prozent aller Anträge werden erst einmal abgelehnt. Aber verzagen Sie nicht! In den meisten Fällen ist die Ablehnung nicht gerechtfertigt und Sie haben gute Chancen, nach einem Widerspruch doch noch Ihre Reha zu bekommen. Für den Widerspruch haben Sie vier Wochen Zeit. Um diesen bestmöglich zu verfassen, gehen Sie auf den Grund für die Ablehnung ein. In den meisten Fällen sind das die Gründe für eine Ablehnung:
- Die letzte Reha ist noch keine vier Jahre her,
- die ambulanten Maßnahmen sind noch nicht ausgeschöpft,
- eine Besserung durch die Reha wird nicht gesehen,
- eine stationäre Behandlung im Krankenhaus wird als sinnvoller angesehen.
Es liegt an Ihnen und Ihrer Ärztin oder dem Arzt, die Begründung Ihrer Krankenkasse zu widerlegen. Erklären Sie, dass alle machbaren ambulanten Maßnahmen durchgeführt wurden oder dass diese für Sie nicht nutzbar oder gar nicht verfügbar sind. Lassen Sie sich ein neues Attest ausstellen, das bekräftigt, wie dringend notwendig die Reha für Sie ist und dass Sie sehr wohl rehabilitationsfähig sind. In den meisten Fällen erhalten Sie nach einem Widerspruch dann doch eine Bewilligung. Sozialverbände wie der Bundesverband Rehabilitation und unabhängige Patientenberatungen beraten und unterstützen Sie rund um Ihre Reha oder Kur.