Ehrenamtliche Wahlhelfer: Engagement als Bürgerpflicht

Am 23. Februar steht die Bundestagswahl 2025 an. Wenn Millionen Deutsche ihre Stimme in Wahllokalen abgeben, sorgen ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dafür, dass alles korrekt abläuft.

Darum geht’s


Darum gibt es Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Demokratische Wahlen sollten neutral und unabhängig sein. Darum werden die Wahlen in Deutschland nicht von der normalen staatlichen Verwaltung organisiert, sondern von sogenannten unabhängigen Wahlorganen. Diese sollen die Neutralität der Wahlen gewährleisten und mögliche Manipulationen vermeiden. Die Wahlorgane bestehen aus Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel die Durchführung der Bundestagswahl übernehmen, und zwar als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Das Amt ist ein Ehrenamt. Im Gegensatz zu den meisten ehrenamtlichen Engagements ist es auch eine Bürgerpflicht, zu der man theoretisch berufen werden kann. Die meisten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer melden sich jedoch freiwillig. Über 650.000 helfende Hände werden für die diesjährige Bundestagswahl gebraucht. Sie überwachen die Wahl selbst und führen später die Auszählung der Stimmzettel durch. Kurzum: Die Ehrenamtlichen sorgen dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Besondere Kenntnisse braucht man dafür nicht. Das gesamte Team in einem Wahllokal nennt sich Wahlvorstand, in dem es verschieden Aufgabe gibt. 
 

Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Google Datenschutzerklärung.

Das sind die Aufgaben 

Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bist du einem bestimmten Wahllokal zugeteilt. Das liegt meistens in deinem Wahlkreis, also nicht weit weg von deinem Wohnort. In jedem Wahllokal arbeiten etwa vier bis zehn Freiwillige, die unterschiedliche Aufgabe haben. 
Eine Person hat den Wahlvorstand inne, eine weitere Person die Stellvertretung. Es gibt einen Schriftführer mit wiederum einer Stellvertretung. Und gibt es mehrere sogenannte Beisitzerinnen und Beisitzer. 

Die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sind für das gesamte Wahllokal verantwortlich und verteilen die Aufgaben auf Schriftführende und Beisitzende. Sie eröffnen das Wahllokal, achten darauf, dass Stimmabgabe und Stimmzählung ordnungsgemäß erfolgen, sie stellen das Wahlergebnis fest, geben es später bekannt und sorgen dafür, dass alle Wahlunterlagen an die Gemeinde übergeben werden. 

Die Schriftführenden kümmern sich um das Wählerverzeichnis. Sie notieren, wer seine Stimme abgegeben hat. Am Ende der Wahl fertigen sie eine sogenannte Wahlniederschrift an. Sie füllen Vordrucke aus, in denen das Wahlergebnis und besondere Vorkommnisse am Wahltag schriftlich festgehalten werden. Die Beisitzenden geben die Stimmzettel aus, achten darauf, dass niemand bei seiner Wahl schummelt oder sonst irgendwie manipuliert. Am Ende zählen sie die Stimmzettel aus. 

Ein Wahltag kann lang werden. Wenn das Wahllokal um 8 Uhr öffnet, sind die Helfenden schon seit 7 Uhr oder 7.30 Uhr vor Ort. Um 18 Uhr schließt das Wahllokal, dann beginnt für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine wichtige Aufgabe: das Auszählen der Stimmzettel. Erst wenn alle Stimmen ausgezählt und in der Wahlniederschrift notiert sind, ist Feierabend. Das dauert etwa zwei Stunden, kann aber auch bis in den späten Abend hineingehen. Dafür werden die Wahlhelfenden mit einem sogenannten Erfrischungsgeld entschädigt. Das sind mindestens 25 Euro und 35 Euro für die Wahlvorstehenden. 

Die Beträge bezahlt der Bund an die Kommunen. Manche Kommunen stocken das Erfrischungsgeld aus ihrem eigenen Finanztopf auf, sodass es Unterschiede gibt. In Berlin beispielsweise bekommen die Wahlhelfenden 50 Euro für den Tag, in Aachen sind es 40 Euro. Seit der Bundestagswahl 2017 bekommen alle Wahlhelfenden auch eine Urkunde. Und wer dieses Ehrenamt regelmäßig übernimmt, bekommt obendrauf noch eine Ehrennadel. Damit soll das Engagement bei Wahlen stärker gewürdigt werden. Denn ohne die Freiwilligen würden unsere Wahlen so frei und unabhängig gar nicht stattfinden können. 

Vorgezogene Neuwahlen: Was ist das?

Mitte Dezember 2024 haben die Mitglieder des Bundestages dem Bundeskanzler Olaf Scholz nicht das Vertrauen ausgesprochen. Darauf hin löste Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag auf und legte den 23. Februar 2025 als Wahltermin für die vorgezogenen Neuwahlen fest.

Damit endet die aktuelle Legislaturperiode vorzeitig. Hätte der Bundeskanzler die Vertrauensfrage bestanden, wäre das Recht auf die Auflösung des Bundestages erloschen. Der Bundespräsident kann den Bundestag übrigens auch dann auflösen, wenn ein Kanzler lediglich mit relativer, aber nicht mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gewählt wird. Momentan wird auch über ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages diskutiert. 

So kannst du mitmachen 

Es gibt nur eine Voraussetzung für dieses besondere Ehrenamt: Du musst wahlberechtigt sein. Das sind alle, die zum Zeitpunkt der Wahl volljährig sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem darfst du selbst nicht zur Wahl antreten und weder Stellvertretung noch Vertrauensperson einer Kandidatin oder eines Kandidaten sein. 
Wenn du die Voraussetzung erfüllst und nicht sowieso schon von deiner Kommune berufen wurdest, meldest du dich einfach selbst bei deiner Landeswahlleitung. Die Kontaktdaten findest du im Internet oder im Rathaus. Selbstverständlich solltest du am Wahltag Zeit haben. In der Regel wirst du einem Wahllokal in deinem Wahlkreis zugeteilt. Falls du woanders eingesetzt werden möchtest, dann solltest du das unbedingt sagen. Die Landeswahlleitungen versuchen, möglichst allen Wünschen nachzukommen. 

Viele Wahlhelfende arbeiten im öffentlichen Dienst. Sie sind Lehrerinnen, Finanzbeamte oder Mitarbeitende im Gesundheitsamt. Dadurch kommen schon sehr viele Freiwillige zusammen. Gibt es dennoch einmal zu wenige Ehrenamtliche, werden Wahlberechtigte dazu berufen. Da es sich um eine Bürgerpflicht handelt, darf man das Ehrenamt nicht so einfach ablehnen. Das geht nur aus dringenden Gründen wie Krankheit, Handicaps, pflegebedürftige Familienangehörige oder wichtige berufliche Gründe, beispielsweise wenn dein Arbeitgeber dir nicht freigeben kann. Dazu sind Chefs nämlich nicht verpflichtet. Arbeitest du im Schichtdienst und möchtest für dein Ehrenamt bei der Wahl frei haben, dann solltest du rechtzeitig Bescheid geben. Die meisten Vorgesetzten werden dich nicht daran hindern, deiner Bürgerpflicht nachzukommen. 

Es gibt viele außergewöhnliche Ehrenämter wie in der Igelstation, bei der Höhenrettung oder in der Archäologie. Viele weitere spannende Ehrenämter findest du beispielsweise bei den Maltesern


Bewerte diesen Artikel

 
 
 
 
 
 
11
1
5
3.55