Notfall & Rettung
Wir sind da, wenn Sie uns brauchen: Professionell und engagiert. Bei kleinen und großen Nöten können Sie sich auf unsere Hilfe verlassen. Wenn es besonders schnell gehen muss, auch mit Blaulicht. Mit einem Klick auf die Bilder gelangen Sie zu den jeweiligen Inhalten der Kategorien.
Medizinproduktesicherheit
Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden. Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit im Malteser Rettungsdienst können Sie unter Beauftragter.MP-Sicherheit.Notfallvorsorge@malteser.org kontaktieren.