Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg: 12-Punkte für den Rettungsdienst
Freiburg und Stuttgart. Für die von der Landesregierung angekündigte Novellierung des Rettungsdienstgesetzes legen die vier Hilfsorganisationen ASB, DRK, Johanniter und Malteser einen 12-Punkte-Katalog vor. Er umfasst die Positionen der Hilfsorganisationen, die in Baden-Württemberg die Notfallrettung durchführen. An erster Stelle stehen dabei die Forderungen nach einer Patientensteuerung durch die Leitstellen, einer ausreichenden Finanzierung der rettungsdienstlichen Infrastruktur und der Beibehaltung einer landesweiten Begutachtung des Rettungsdienstes.
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