Erste-Hilfe-Kurse bei den Maltesern
Egal ob für den Führerschein, als Ersthelfer im Betrieb, bei Kindernotfällen oder als Auffrischung – die Malteser bieten Erste-Hilfe-Kurse für jeden Bedarf an. In der Kurs-Suche finden Sie unsere Angebot bei Ihnen vor Ort oder in der Umgebung.
Hinzu kommen Kurse für spezielle Altersgruppen. So bieten wir an einigen Standorten auch Erste-Hilfe-Kurse für Senioren oder für (Klein-)Kinder und Jugendliche an. Auch individuelle Angebote für Unternehmen und Bildungseinrichtungen sind bei uns nach Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner vor Ort möglich.
Patrick Baguley
Erste-Hilfe-Ausbildung
Mobil 0171/1944146
patrick.baguley@malteser.org
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Unsere Erste-Hilfe-Kurse im Saarland im Überblick
Erste-Hilfe-Ausbildung
Unser Grundkurs in Erster Hilfe (EH) versetzt Sie in die Lage, bei Notfällen aller Art fachgerechte Maßnahmen der Ersten Hilfe einzuleiten und einen kühlen Kopf zu bewahren. Durch umfassende praktische Übungen wird das gelernte Wissen vertieft. Moderne Medien und eine entsprechende medizinische und pädagogische Qualifikation unserer Ausbilderinnen und Ausbilder garantieren, dass Sie im tatsächlichen Notfall schnell und sicher helfen können.
Zielgruppe: Dieser Kurs eignet sich für u.a für angehende Betriebshelfer, Lehrer, Trainer, Jugendgruppenleiter sowie Medizinstudenten. Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar ist darüber hinaus Voraussetzung für den Erwerb aller Führerscheinklassen.
Für Gruppen bieten wir entsprechende Kurse gerne als Inhouse-Seminar in Ihren Räumlichkeiten an - nehmen Sie bei Interesse bitte einfach Kontakt mit uns auf.
Kursdauer:
9 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)
Zum Ende des Kurses erhalten Sie eine entsprechende Teilnahmebescheinigung sowie eine Erste-Hilfe-Broschüre mit den wichtigsten Kursinhalten.
Hier können Sie nach Kursen und Terminen in Ihrer Nähe suchen!
Erste-Hilfe-Kurse für Betriebe
Unfälle passieren – in der Produktion, im Lager, im Büro. Dann kommt es auf gut ausgebildete betriebliche Ersthelfer an.
Die Malteser im Saarland bilden Betriebshelfende aus. Je mehr Mitarbeitende in Erster Hilfe geschult sind, desto besser – auch für das Unternehmen. Wenn Betriebshelfende bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes das Richtige tun, hilft das dem verletzten Mitarbeitenden, der zudem weniger lange ausfällt.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine wirksame Hilfe bei Unfällen sicherzustellen. Die Malteser berücksichtigen in den Lehrgängen die individuellen Anforderungen und Gegebenheiten Ihres Unternehmens. Haben Sie Interesse an einem Inhouse-Seminar in Ihren eigenen Räumlichkeiten, kontaktieren Sie uns gerne!
Der Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Zum Ende des Kurses erhalten Sie eine entsprechende Teilnahmebescheinigung sowie eine Erste-Hilfe-Broschüre mit den wichtigsten Kursinhalten.
Und hier können Sie nach Kursen und Terminen in Ihrer Nähe suchen!
Erste-Hilfe-Fortbildung (nicht nur für Betriebshelfende)
Dieser Lehrgang richtet sich insbesondere an betriebliche Ersthelfer, die in den letzten zwei Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs oder eine Erste-Hilfe-Fortbildung besucht haben und dient zur Auffrischung bereits vorhandener Kenntnisse. Innerhalb eines Tages werden alle wichtigen Inhalte der Ersten Hilfe wiederholt und praktisch trainiert - danach sind Sie wieder "up to
date".
Den Auffrischungskurs bieten wir auch als Inhouse-Seminar für geschlossene Gruppen an (z.B. Betriebe, Pflegeheime etc.). Bitte nehmen Sie bei Interesse an einer Inhouse-Fortbildung in Erster Hilfe Kontakt mit uns auf!
Sofern Sie als Einzelperson Interesse an einer Auffrischung Ihrer Kenntnisse in Erster Hilfe haben, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an einem unserer regelmäßig stattfindenden
Grundkurse in Erster Hilfe; diese Möglichkeit besteht natürlich auch für einzelne betriebliche Ersthelfer.
Kursdauer:
9 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten)
Zum Ende des Kurses erhalten Sie eine entsprechende Teilnahmebescheinigung sowie eine Erste-Hilfe-Broschüre mit den wichtigsten Kursinhalten.
Und hier können Sie nach Kursen und Terminen in Ihrer Nähe suchen!
Erste Hilfe für Mitarbeitende in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Dieses Kursformat richtet sich an Mitarbeitende von Kindergärten, Kindertagesstätten, Grundschulen und Betreuungseinrichtungen, unabhängig von eventuell vorhandenen Vorkenntnissen. Es ist also gleichermaßen als Grundausbildung für neue Ersthelfer/innen in den vorgenannten Einrichtungen als auch für Personen geeignet, die bereits in der Vergangenheit an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben und ihre Kenntnisse auffrischen bzw. vertiefen möchten.
Nehmen Sie bei Interesse an einer Inhouse-Schulung bitte einfach Kontakt mit uns auf.
Der Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Zum Ende des Kurses erhalten Sie eine entsprechende Teilnahmebescheinigung sowie eine Erste-Hilfe-Broschüre mit den wichtigsten Kursinhalten.
Erste Hilfe bei Kindernotfällen
Der Kurs "Erste Hilfe bei Kindernotfällen" richtet sich insbesondere an Eltern, Schwangere und Großeltern - aber natürlich auch an Personen, die beruflich mit (Klein-) Kindern arbeiten (z.B. Babysitter oder Tagesmütter). Für die Mitarbeitenden von Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen ist dieser Kurs grundsätzlich ebenfalls geeignet, allerdings ist für diesen Lehrgang ausdrücklich keine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften bzw. die Unfallkassen möglich; als Alternative bieten wir für den betreffenden Personenkreis auf Anfrage den Lehrgang "Erste Hilfe für Mitarbeitende in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen" an.
Unser Kurs "Erste Hilfe bei Kindernotfällen" soll auf Notfälle (Erkrankungen, Unfälle und Vergiftungen) im Säuglings- und Kindesalter vorbereiten. Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Seminar sind Sie in der Lage, lebensbedrohliche Zustände zu erkennen, Gefahren zu beurteilen und angemessene Maßnahmen der Ersten Hilfe einzuleiten. Eine besondere Bedeutung wird dem Thema "Prävention" beigemessen: Die Kursteilnehmenden sollen befähigt werden, mögliche Gefahrenquellen in der Umgebung des Kindes zu erkennen und diese zu beseitigen.
Zum Ende des Kurses erhalten Sie eine entsprechende Teilnahmebescheinigung sowie eine Erste-Hilfe-Broschüre mit den wichtigsten Kursinhalten.
Haben Sie Interesse? Wir bieten den Kurs auf Nachfrage als Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort an. Sprechen Sie uns bitte an!
Bitte kontaktieren Sie für eine Beratung und Terminabsprache Ihre nächste Malteser Dienststelle.
Erste-Hilfe-Kurs für Kinder und Jugendliche
Die Familie ist traditionell der Ort, an dem Kinder und Jugendliche soziale Kompetenz lernen. Doch diese Keimzelle menschlichen Zusammenlebens verliert aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mehr und mehr an Einfluss.
Sozialisationsinstanzen wie Kindergärten, Schulen, Jugendverbände und Vereine suchen nach neuen Konzepten, um diese Lücke zu schließen. Wir Malteser wollen diese Institutionen mit unserem Projekt hierbei unterstützen:
- in Kindergärten und Schulen: Eine einzelne "Schnupperstunde" oder eine ganze Reihe zum Thema "Helfen/Erste Hilfe"
- als Grundlage für eine Erste-Hilfe-Arbeitsgemeinschaft im Kindergarten oder in der Schule
- als Idee für Projekttage
- in der Gruppenstunde im Jugendverband: Gruppenleiter finden hier praxisnahe Anregungen, um mit Kindern oder Jugendlichen zum Thema "Helfen und Erste Hilfe" zu arbeiten
- als Angebot in der offenen Jugendarbeit usw.
Kursdauer:
nach Absprache
Bitte kontaktieren Sie für eine Beratung und Terminabsprache Ihre nächste Malteser Dienststelle.
Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaft und Unfallkasse
Lassen Sie sich zum betrieblichen Ersthelfer ausbilden oder nehmen Sie an der Fortbildung für Betriebshelfer teil? Sind Sie Mitarbeiterin/Mitarbeiter in einer Bildungs- oder Betreuungseinrichtung für Kinder?
Dann übernehmen die Berufsgenossenschaften bzw. die Unfallkasse Saarland die Kosten für Ihre Kursteilnahme. Im folgenden erhalten Sie die jeweils wichtigsten Infos und das passende Formular. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur persönlich zur Verfügung!
Teilnehmende aus Betrieben (Betriebshelfende)
Mit Hilfe des "Abrechnungsformulars für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfenden" können wir als Leistungserbringer die Kursgebühren für betriebliche Ersthelfer direkt mit der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft abrechnen. Das dazu notwendige Formular können Sie sich hier herunterladen. Zum Kurstermin muss die vollständig ausgefüllte Liste im Original mitgebracht werden bzw. vorliegen.
Durch Sie bzw. Ihren Arbeitgeber müssen nur die grün umrandeten Felder ausgefüllt werden, alle weiteren Informationen werden unsererseits ergänzt.
Wichtig sind insbesondere die Angabe der für Ihr Arbeitgeber zuständigen Berufsgenossenschaft, die Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens bei der BG sowie Stempel und Unterschrift im Feld "Bestätigung durch das Unternehmen". Bitte beachten Sie weiterhin, dass einzelne Berufsgenossenschaften (z.B. die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe sowie die Berufsgenossenchaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) auf eine Vorabgenehmigung der Kursteilnahme und/oder die Verwendung besonderer Formulare bestehen, welche ggf. zunächst bei Ihrer Berufsgenossenschaft angefordert werden müssen. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen vorab Kontakt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft auf.
Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Formulars zusätzlich auf folgende Punkte:
- Bitte kreuzen Sie im Kopfteil das korrekte Lehrgangsformat an,
- Es dürfen nur Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer eingetragen werden, für welche eine Kostenübernahme der Berufsgenossenschaft möglich ist. Sollten bei Inhouse-Seminaren weitere Personen am Kurs teilnehmen, dürfen diese nicht auf dem Abrechnungsformular eingetragen werden. Stattdessen sind die Kursgebühren für den entsprechenden Teilnehmerkreis ggf. durch das Unternehmen (bei nicht über die BG abrechenbaren Mitarbeitenden) oder aber die Teilnehmenden selbst (z.B. bei Familienangehörigen von Mitarbeitenden) zu tragen. Dies gilt beispielsweise auch, falls ein Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Personen mit abgeschlossener Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf oder einer sanitäts- bzw. rettungsdienstlichen Qualifikation zur Kursteilnahme entsendet, da für den vorgenannten Personenkreis eine Kostenübernahme seitens der BGW grundsätzlich nicht in Betracht kommt.
- Alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer müssen das Formular eigenhändig unterschreiben, Unterschriften "in Vertretung" u.ä. sind ausdrücklich nicht zulässig
Sollten Sie Fragen zum Abrechungsformular haben oder Unterstützung beim Ausfüllen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung!
Teilnehmende aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Die Kosten für den Kurs "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" werden im Regelfall durch die Unfallkassen übernommen (eine Ausnahme stellen Betriebskindergärten dar, hier erfolgt die Kostenübernahme meist durch die Berufsgenossenschaft und Wohlfahrtspflege). Dies gilt gleichermaßen für fest angestelltes pädagogisches Fachpersonal, für profilergänzende Kräfte und befristet Beschäftigte, wobei bis zu 70% des entsprechenden Personenkreises zu Ersthelfern ausgebildet werden können. Eine Kursteilnahme von Hauswirtschaftskräften, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildenden, FSJlerinnen und FSJlern, mithelfenden Eltern usw. ist grundsätzlich ebenfalls möglich, die Kosten für diese Personengruppen werden aber nicht durch die Unfallkassen übernommen.
Ein Antrag auf Kostenübernahme durch die Unfallkassen ist zwingend vor der Durchführung der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung bei den Unfallkassen zu stellen; die seitens der Unfallkasse ausgestellte Kostenzusage bzw. Kostenübernahmeerklärung muss uns wiederum spätestens am Kurstag selbst vorgelegt werden. Auf dieser Basis können wir als seitens der Unfallkasse ermächtigte Stelle die Kursgebühren direkt mit der Unfalllkasse abrechnen, so dass für Sie bzw. Ihre Bildungseinrichtung keinerlei Verwaltungsaufwand entsteht.
Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt darauf, dass das seitens der Unfallkassen genehmigte Teilnehmerkontigent nicht überschritten wird, d.h. die Zahl der über die Unfallkassen abzurechnenden Kursteilnehmer/innen darf nicht höher sein als auf der Kostenübernahmeerklärung der Unfalllkasse angegeben.
Sollte Personal aus mehreren Einrichtungen gemeinsam an einem Lehrgang teilnehmen, muss für jede teilnehmende Einrichtung ein separater Kostenübernahmeantrag bei der Unfallkassen gestellt werden.
Die eigentliche Antragstellung kann direkt online auf den Seiten der Unfallkasse des Saarlandes erfolgen, bitte halten Sie hierzu nach Möglichkeit Ihre Mitgliedsnummer sowie die Schulnummer bereit.