Angebote & Leistungen der Malteser in Neuwied
Die Malteser in Neuwied haben Angebote für junge und ältere Menschen. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Betreuung und Unterstützung älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ebenso sind wir im Katastrophenschutz und Sanitätsdienst bei Veranstaltungen in Neuwied aktiv.
Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere Angebote und Dienstleistungen in Neuwied.
Altkleidercontainer in Neuwied
Aussortierte und noch tragbare Kleidung zu spenden ist umweltfreundlich und sozial verantwortungsbewusst. Mit gutem Gewissen können Sie Ihre Kleidung bei uns in Neuwied abgeben. Wir garantieren eine faire und extern überprüfte, karitative Verwertung. Mit den Erlösen aus dem Verkauf Ihrer Altkleiderspenden finanzieren wir unsere sozialen und humanitären Projekte, die wir für Betroffene kostenlos anbieten.
Jan Waldorf, MBA
Stadt- und Kreisbeauftragter
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Besuchsdienst in Neuwied
Unser Besuchs- und Begleitungsdienst bringt Licht in den Alltag einsamer Menschen in Neuwied. Ehrenamtliche besuchen ältere Menschen zu Hause oder in einer Einrichtung der Altenhilfe (Name nennen oder streichen). Sie haben ein offenes Ohr und gehen mit viel Einfühlungsvermögen auf die persönliche Lebenssituation der älteren Menschen ein. Hier ist Raum für die persönlichen Bedürfnisse, für die Lebensgeschichte und das aktuelle Befinden. Kleine Handreichungen im Alltag, ein Spaziergang ins Grüne, ein Besuch im Stadtcafé bereiten Lebensfreude und stimmen zuversichtlich.
Diana Kikisch
Leiterin Besuchs- und Begleitdienst
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Katastrophenschutz in Neuwied
Der Malteser Katastrophenschutz kommt immer dann zum Einsatz, wenn vielen Menschen akut geholfen werden muss. Egal ob Naturkatastrophen, große Brände oder andere schwere Unglücksfälle, die ehrenamtlichen Einsatzkräfte helfen bei allen Ereignissen, in denen die Kräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst nicht ausreichen.
Organisiert in einzelnen Einsatzgruppen sind unsere Helferinnen und Helfer Spezialisten in den Bereichen Sanitätsdienst, Technik, Betreuung und Kommunikation/Führung. In all diesen Bereichen suchen wir immer Menschen, die im Fall der Fälle bereit sind, sich für ihre Mitmenschen zu engagieren.
Marvin Hoffmann
stv. Leiter Notfallvorsorge
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Krankentransport in Neuwied
Der Malteser Krankentransport in Neuwied ist zur Stelle, wenn das gesundheitliche Befinden eine Fahrt mit dem eigenen Auto, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi nicht zulässt, aber keine akute Erkrankung oder Verletzung vorliegt, die den Einsatz der Notfallrettung erfordert. Typische Einsatzfälle sind Fahrten zu einer Ärztin oder einem Arzt, eine Verlegung ins Krankenhaus, in eine Pflegeeinrichtung oder nach Hause. Ein Krankentransport wird über die Leitstelle vor Ort disponiert und kann nur von einer Ärztin oder einem Arzt, bzw. von autorisiertem Personal in Auftrag gegeben werden.
Jan Waldorf, MBA
Stadt- und Kreisbeauftragter
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Hausnotruf in Neuwied
Der Malteser Hausnotruf ist per Knopfdruck rund um die Uhr erreichbar und hilft, wenn es darauf ankommt. Ein Sturz, ein plötzlicher Schwächeanfall oder Schlimmeres – mit dem Alter steigt die Sorge vor den kleinen oder großen Notfällen im Alltag. Wie gut, wenn immer jemand da ist: Mit dem Malteser Hausnotruf können Sie oder Ihre Angehörigen allein weiter selbstbestimmt und unbeschwert zu Hause in Neuwied leben. Das kleine, handliche Gerät kann wie eine Armbanduhr am Handgelenk getragen werden oder auf Wunsch auch als Halskette.
Lassen Sie sich unter 0800 9966001 gebührenfrei beraten und erhalten weitere Informationen zum Malteser Hausnotruf in Neuwied.
Malteser Hausnotruf
Tel. 0800 9966001
Malteser Jugend in Neuwied
Die Malteser Jugend in Neuwied ist eine Gruppe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie will den Leitsatz der Malteser "Bezeugung des Glaubens und Hilfe den Bedürftigen" in jugendgemäßer Weise umsetzen und für die ihr anvertrauten Menschen erlebbar machen. Der heranwachsende Mensch wird ganzheitlich gefördert und gefordert. Durch vielfältige und zielgruppenorientierte Angebote wird die Werteentwicklung des jungen Menschen geprägt: Verantwortungsbewusstsein, Hilfsbereitschaft, Toleranz, Achtung und Respekt werden nicht nur gelehrt, sondern gelebt.
Als christlicher Jugendverband achtet die Malteser Jugend jeden Menschen, unabhängig seiner Nationalität und Religion, selbstverständlich haben auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung ihren Platz in den Gruppen der Malteser Jugend.
Jan Waldorf, MBA
Stadt- und Kreisbeauftragter
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Patientenverfügung in Neuwied
Für viele Menschen gehört es zu den schwersten Fragen im Leben, sich zu entscheiden, wie sie behandelt werden möchten in Zeiten schwerer, irreversibler oder gar todbringender Erkrankungen.
Wir alle - gleich welchen Alters - können unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation kommen, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. In akuter Lebensgefahr, in der kein Aufschub möglich ist, darf auch ohne persönliche Zustimmung ärztlich gehandelt werden. Müssen jedoch bei Einwilligungsunfähigkeit des Patienten Entscheidungen außerhalb akuter Lebensgefahr getroffen werden (z.B. auch hinsichtlich der Fortführung oder Beendigung bereits eingeleiteter Maßnahmen), muss entweder der (mutmaßliche) Wille des Betroffenen durch eine Patientenverfügung und Bevollmächtigte ermittelt oder ggf. eine Entscheidung durch das Betreuungsgericht herbeigeführt werden. Dieses oder ein durch das Gericht bestellter Betreuer, der Sie wahrscheinlich nicht kennt, entscheidet dann für Sie. Selbstverständlich sind auch Betreuungsrichter und Betreuer gehalten, entsprechend dem mutmaßlichen Patientenwillen zu entscheiden. Doch ohne konkrete schriftliche Anhaltspunkte ist dies fast unmöglich.
Deshalb ist es wichtig, eigene Wünsche und Werte schriftlich zu formulieren sowie vertraute Bevollmächtigte zu benennen, die dann diese Wünsche auf die konkrete Situation übertragen und ggf. durch das zuständige Betreungsgericht zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden können. So gewinnen Sie bei eigener Entscheidungsunfähigkeit die größtmögliche Sicherheit, dass alles, was geschieht, Ihren eigenen Vorstellungen und Vorgaben entspricht. Nach aktueller Rechtsprechung und den Richtlinien der Bundesärztekammer sind entsprechende Weisungen dann verbindlich, wenn sie eine detaillierte und ernsthafte Auseinandersetzung mit den Fragen des eigenen Lebensendes dokumentieren. Nach einem Urteil des BGH vom 17. März 2003 ist eine solche Patientenverfügung nicht nur als mutmaßlicher, sondern als aktueller Wille des Patienten zu befolgen.
Seit vielen Jahren bietet die Malteser Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung die Möglichkeit, präzise Behandlungswünsche für bestimmte Situationen zu formulieren, in denen sich der Einzelne selbst nicht mehr dazu äußern kann. Die drei Formulare können je nach Bedarf als Einzeldokumente getrennt voneinander oder in Kombination miteinander verwendet werden. Der dazugehörige Ratgeber dient als Wegweiser und erläutert die einzelnen Bestandteile.
Jan Waldorf, MBA
Stadt- und Kreisbeauftragter
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Sanitätsdienst in Neuwied
Die sanitätsdienstliche Versorgung bei Veranstaltungen wie Konzerten, Sportfesten und Großevents gehört zu den festen Aufgaben der Malteser in Neuwied. Die meist ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Malteser Sanitätsdiensts leisten wirksame Hilfe in der Notfallvorsorge.
Veranstaltungen ab einer gewissen Dimension bzw. mit einer bestimmten Charakteristik erfordern einen qualifizierten Sanitätsdienst. Überall da, wo viele Menschen zusammenkommen, erhöht sich naturgemäß das Notfallrisiko. Neben der freiwilligen Absicherung umsichtiger Veranstalter ergibt sich die Notwendigkeit eines Sanitätsdienstes nicht zuletzt aus gesetzlichen Vorschriften und zum Beispiel den Auflagen von Sportverbänden für die Durchführung von Wettkämpfen.
Jan Waldorf, MBA
Stadt- und Kreisbeauftragter
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Schulsanitätsdienst in Neuwied
Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter sind in Erster Hilfe und im Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen ausgebildet. Sie kümmern sich an ihrer Schule bei kleineren Verletzungen und Notfällen um Patientinnen und Patienten und tragen Verantwortung für die ihnen zur Verfügung gestellten Räume, Geräte und Materialien. Der Schulsanitätsdienst in Neuwied unterstützt so die Schulleitung in ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte. Wir möchten jungen Menschen das Thema "Helfen" näherbringen: Anpacken, gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, Zivilcourage zeigen und vielleicht sogar Leben retten.
Jan Waldorf, MBA
Stadt- und Kreisbeauftragter
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Medizinproduktesicherheit
Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden. Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit im Malteser Rettungsdienst können Sie unter Beauftragter.MP-Sicherheit.Notfallvorsorge(at)malteser(dot)org kontaktieren.