Der Integrationsfachdienst in Leipzig

Der Integrationsfachdienst (IFD) bietet Unterstützung bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Unser Ziel ist die dauerhafte Integration von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Kontakte und Adressen in Leipzig und Nordsachsen

Standort Leipzig

Malteser Hilfsdienst gGmbH
Integrationsfachdienst Sachsen
Emilienstraße 11 ( 3. Stockwerk)
04107 Leipzig

Telefon: 0341 / 697 658 -10 
Fax: 0341 / 697 658 -220 
E-Mail: info.leipzig@ifd.3in.de

Sprechzeit: Dienstag von 8-18 Uhr

Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung sind auch Termine außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Standort Grimma

Malteser Hilfsdienst gGmbH
Integrationsfachdienst Sachsen
Bahnhofstraße 5 (Gebäude I, 3. Stockwerk)
04668 Grimma

Telefon: 03437 / 935 98 - 10
Fax: 0341 / 697 658 -220 
E-Mail: info.leipzig@ifd.3in.de

Sprechzeit: Dienstag von 8-18 Uhr

Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung sind auch Termine außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Außenstelle Wurzen

FAW gGmbH
Integrationsfachdienst Sachsen
Nischwitzer Breite 2
04808 Wurzen

Sprechzeit: 1. Mittwoch im Monat von 9 bis 14 Uhr

Eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen.

Leistungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen

Leistungen für Arbeitnehmer

Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen Beratung und Unterstützung bei:

  • Fragen zur Erkrankung, Behinderungen und Rehabilitation
  • Fragen zum Schwerbehindertenrecht (z.B. Schwerbehindertenausweis, Gleichstellung, Zusatzurlaub, Nachteilausgleich, Kündigungsschutz)
  • Beantragung von technischen Hilfsmitteln
  • Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach längerer Erkrankung
  • Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • Konflikten und Leistungsproblemen, die sich auf das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis auswirken
  • drohender Kündigung oder bereits laufenden Kündigungsverfahren

 

 

​​​​​​​Leistungen an Arbeitgeber

Begleitung des gesamten Integrationsprozesses

  • Suche geeigneter Bewerber entsprechend den Anforderungen
  • Klärung von Fördermöglichkeiten und Zuschüssen
  • Beratung zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Beratung zum Umgang mit Menschen mit Behinderung
  • Informationen zu Behinderungsarten und chronischen Krankheitsbildern
  • Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung im Arbeitsbereich
  • Beratung und Unterstützung bei Leistungsproblemen 

 

 

Berufsorientierung

Angebot für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Unterstützung beim Weg von der Schule in das Arbeitsleben

  • Durchführung einer Potenzialanalyse, für die Feststellung individueller Kompetenzen
  • Ermittlung von beruflichen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Initiierung von Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Begleitung und Auswertung der betrieblichen Praktika
  • Begleitung beim Übergang Schule-Beruf

 

 

Ausgliederung aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

  • Angebot für den Personenkreis, welche die Aufnahmevoraussetzungen für die Werkstatt nach §§ 136, 137 SGB IX erfüllen  
  • Durchführung einer Potenzialanalyse, für die Feststellung individueller Kompetenzen
  • Ermittlung von beruflichen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Akquise geeigneter Betriebe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Unterstützung, Begleitung und Auswertung der betrieblichen Erprobungen
  • Begleitung bei der Ausgliederung aus der WfbM

Leistungen für Menschen mit Hörbehinderung

Ein Angebot für Menschen

  • mit einer Schwerhörigkeit
  • die an Tinnitus erkrankt sind
  • mit einer Hörschädigung, die gebärdensprachorientiert sind

sowie deren Arbeitgeber.

Leistungen

Für Arbeitnehmer:

  • Einleitung notwendiger Maßnahmen zur Behebung von Kommunikationsbarrieren
  • allgemeine Beratung der Klienten zu Themen des Schwerbehindertenrechts; z.B. Grad der Behinderung, Gleichstellung, Nachteilsausgleiche, Zusatzurlaub
  • Unterstützung bei Konflikten und Leistungsproblemen
  • Unterstützung bei drohender Kündigung oder im laufenden Kündigungsschutzverfahren

Für Arbeitgeber:

  • Sensibilisierung der Arbeitgeber über die Auswirkungen der Hörbehinderung
  • Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung im Arbeitsbereich
  • Beratung zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Beratung zu behindertengerechten Unterstützungsmöglichkeiten und zum Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern sowie Unterstützung bei deren Beantragung“

Unsere Ansprechpersonen im Fachdienst für Hörbehinderte sind speziell geschult und besitzen Gebärdensprachkompetenz.