Gleiche Rechte für alle Katastrophen-Helfer
Fast zwei Drittel der Menschen in Deutschland sprechen sich dafür aus, dass Ehrenamtliche im Katastrophenschutz bei nicht-öffentlichen Hilfsorganisationen die gleichen Rechte bekommen sollen wie Ehrenamtliche bei der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk (THW). Das geht aus dem aktuellen Ehrenamtsmonitor im Auftrag der Malteser hervor. Bislang haben oftmals nur Ehrenamtliche der Feuerwehr und des THW uneingeschränkt Anspruch darauf, bei einem Einsatz in der Gefahrenabwehr auch unterhalb der Katastrophenschwelle vom Arbeitgeber weiterbezahlt zu werden.
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