Neues Rettungsdienstgesetz: Passus gefährdet Leistungsfähigkeit des Rettungsdiensts
Freiburg und Stuttgart. Die vom Kabinett beschlossene Fassung der Novelle des Gesetzes über den Rettungsdienst beinhaltet eine Regelung, die die Leistungsfähigkeit des baden-württembergischen Rettungsdienstes gefährdet. Das machten die Hilfsorganisationen am Montag, 13. Mai 2024, in einem kurzfristig angesetzten Pressegespräch deutlich. Indem das neue Gesetz die bislang klare Definition der Infrastruktur-Förderung durch das Land beendet, entstehen für die Hilfsorganisationen völlig unkalkulierbare finanzielle Risiken.
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