Assistierten Suizid vermeiden – Institutionelle Schutzräume schaffen
Die Malteser fordern den Gesetzgeber auf, institutionelle Schutzräume zu schaffen, in denen organisierte Suizidbeihilfe ausgeschlossen bleibt. Einrichtungen und Dienste zur Hospiz- und Palliativversorgung, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste dürfen nicht gezwungen werden, am assistierten Suizid mitzuwirken oder ihn dulden zu müssen.
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