Die Einladung mit Tagesordnung ist den stimmberechtigten Mitgliedern schriftlich zugegangen.
Die Mitgliederversammlung findet unter Coronarichtlinien statt. Bitte Mund-u. Nasenbedeckung tragen.
!! In Baden-Württemberg gilt derzeit die Corona-Warnstufe. Die Ausrufung der Alarmstufe durch
die Landesregierung in dieser Woche erscheint wahrscheinlich. Daher findet die Mitgliederversammlung als 2 G Veranstaltung statt. Dies bedeutet, dass zur Teilnahme der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen das Coronavirus oder der Genesung nach einer Coronainfektion erforderlich ist. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zur Kontrolle der notwendigen Nachweise verpflichtet. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung nur nach Vorlage der notwendigen Nachweise im Rahmen der 2 G Regelung möglich ist!!
Daher bitte entsprechende Nachweise zur Mitgliederversammlung mitbringen.
Vielen Dank für Eure Verständnis.
Liebe Grüße.
Mathias Krumm
Ortsbeauftragter