Hausnotruf in Bocholt
Der Malteser Hausnotruf ist per Knopfdruck rund um die Uhr erreichbar und hilft, wenn es darauf ankommt. Ein Sturz, ein plötzlicher Schwächeanfall oder Schlimmeres – mit dem Alter steigt die Sorge vor den kleinen oder großen Notfällen im Alltag. Wie gut, wenn immer jemand da ist: Mit dem Malteser Hausnotruf können Sie oder Ihre Angehörigen allein weiter selbstbestimmt und unbeschwert zu Hause in Bocholt leben. Das kleine, handliche Gerät kann wie eine Armbanduhr am Handgelenk getragen werden oder auf Wunsch auch als Halskette.
Lassen Sie sich unter 0800 9966001 gebührenfrei beraten und erhalten weitere Informationen zum Malteser Hausnotruf in Bocholt.
Malteser Hausnotruf
Tel. 0800 9966001
Mobile Küche in Bocholt
Der Verpflegungstrupp ist für die Zubereitung von Speisen und Getränken bei Großveranstaltungen sowie bei Großschadensereignissen für die Verpflegung der Bevölkerung und der eingesetzten Einsatzkräfte zuständig. Der Mobilen Küche stehen genügend Materialien zur Verfügung, um kaltes oder warmes Essen herzustellen und anzubieten. Seit 2018 betreut das Team zusätzlich den Wärmebus.
Ob Familienfeier, Betriebsfest oder Tag der offenen Tür - gerne kochen wir für Sie ein individuelles Menü oder eine leckere Suppe.
Klaus Brüning
Leiter Mobile Küche
Tel. 02871 180911
christa.lehmkuhl@malteser.org
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Sanitätsdienst in Bocholt
Die sanitätsdienstliche Versorgung bei Veranstaltungen wie Konzerten, Sportfesten und Großevents gehört zu den festen Aufgaben der Malteser in Ahlen. Die meist ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Malteser Sanitätsdiensts leisten wirksame Hilfe in der Notfallvorsorge.
Veranstaltungen ab einer gewissen Dimension bzw. mit einer bestimmten Charakteristik erfordern einen qualifizierten Sanitätsdienst. Überall da, wo viele Menschen zusammenkommen, erhöht sich naturgemäß das Notfallrisiko. Neben der freiwilligen Absicherung umsichtiger Veranstalter ergibt sich die Notwendigkeit eines Sanitätsdienstes nicht zuletzt aus gesetzlichen Vorschriften und zum Beispiel den Auflagen von Sportverbänden für die Durchführung von Wettkämpfen.
Medizinproduktesicherheit
Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden. Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit im Malteser Rettungsdienst können Sie unter Beauftragter.MP-Sicherheit.Notfallvorsorge(at)malteser(dot)org kontaktieren.