Vortrag über Patientenverfügung

Eichstätt – Es kann passieren, dass man aufgrund eines Unfalls, bei schwerer Krankheit oder im Alter nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Vielen ist nicht bekannt, dass selbst Ehegatten oder Kinder eine Vollmacht brauchen, um Familienangehörige in Fragen zur Untersuchung, Behandlung oder Pflege vertreten zu können. Daher gibt es die sogenannte Patientenverfügung. Zu diesem Thema bietet der Malteser Hilfsdienst am Donnerstag, 9. März, einen Vortrag mit Hospizbegleiter Stephan Strohmeyer an. „In einer Patientenverfügung werden Krankheitssituationen beschrieben und man legt fest, welche medizinischen Maßnahmen man in diesen Fällen wünscht oder nicht. Jedoch kann eine Patientenverfügung nicht alle Krankheitszustände erfassen.  Hier greifen schriftlich niedergelegte ethische oder religiöse Überzeugungen und persönliche Wertvorstellungen, die helfen können, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln“, heißt es in der Ankündigung. Der Vortrag findet in der Diözesangeschäftsstelle der Malteser (Bahnhofplatz 18, Eichstätt) statt und beginnt um 19 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos – der Hospizdienst freut sich jedoch über eine Spende. Um eine Anmeldung wird gebeten unter Telefon (08421) 9807-15 oder per E-Mail an hospizdienst.eichstaett@malteser.org

 

 


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