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Neues Rettungsdienstgesetz: Passus gefährdet Leistungsfähigkeit des Rettungsdiensts

Foto: Joachim Stretz / Malteser

„Die Notfallrettung ist eine Aufgabe, mit der der Staat einem seiner zentralsten Aufträge nachkommt, der Sicherstellung der Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger. Die vorliegende Fassung des Gesetzes bedeutet de facto jedoch eine Förderung der Strukturen nach Kassenlage des Landes“, so Marc Groß, Geschäftsführer des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg.

Die Finanzierung der Infrastruktur des Rettungsdiensts erfolgt bislang aus einem festgelegten Dreiklang der Kostenübernahme durch das Land (Förderung), die Hilfsorganisationen (Eigenanteil) und die Krankenkassen (nicht geförderte, aber notwendige Kosten). „Nun wird jedoch mit der neuen Formulierung aus der Finanzierungspflicht des Landes eine Kann-Vorschrift“, so Klaus Weber, Regionalgeschäftsführer Baden-Württemberg beim Malteser Hilfsdienst.

Bei der Förderung des Baus von Rettungswachen durch das Land sollen zudem die bisherigen absoluten Prozentsätze dahingehend verändert werden, dass das Land nun nur noch „höchstens 90 Prozent“ der förderfähigen Kosten übernimmt und der Eigenanteil der Leistungsträger „mindestens zehn Prozent“ beträgt. Finanzierungs- und Gutachterkosten werden im Rahmen der Förderung ebenso wenig berücksichtigt wie Kostensteigerungen nach Erteilung des Förderbescheids. „Die vorgeschlagene Formulierung öffnet nun die Tür für ein völlig unkalkulierbares finanzielles Risiko, auch wenn dies von der jetzigen Landesregierung nicht intendiert sein mag“, so Daniel Groß, stellvertretender Landesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bunds.

Die Hilfsorganisationen erbringen die Notfallrettung als satzungsgemäße Aufgabe ohne Gewinnerzielungsabsicht. Sie tragen auch heute schon, zusätzlich zu den Grundstückskosten, einen Eigenanteil i. H. v. 10% der förderfähigen Kosten des Baus von Rettungswachen. „Diesen Kraftakt müssen wir aus Spenden und Eigenleistungen erbringen“, sagt Tobias Siffringer, Fachbereichsleiter Rettungsdienst bei der Johanniter Unfallhilfe.

Hinzu kommt absehbar eine weitere Herausforderung aufgrund der im Gesetz vorgesehenen Absenkung der Planungsfrist auf zwölf Minuten, was einen Ausbau der Infrastruktur der Notfallrettung erforderlich macht. „Wenn das Land der Finanzierungspflicht beim Bau von Rettungswachen nicht mehr nachkommt, werden die gemeinnützigen Hilfsorganisationen diese Finanzierungslücke in Millionenhöhe nicht aus Eigenmitteln kompensieren können. Damit sehen wir die flächendeckende Umsetzung der geplanten Verbesserung der Versorgungsqualität nachhaltig gefährdet“, so Leonard von Hammerstein vom Badischen Roten Kreuz.

Presseinformation der Hilfsorganisationen zum Rettungsdienstgesetz zum Download


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