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Katholische Organisationen fordern mehr Einsatz für Suizidprävention und eine gesetzliche Regelung für Suizidassistenz

Georg Khevenhüller, Präsident des Malteser Hilfsdienstes, begrüßt zum Fachtag „Lebensperspektiven in der Krise“. Copyright: Gartenschläger / Malteser

Berlin/Köln. Auf einer von den Maltesern und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) organisierten Tagung in Berlin, die zusammen mit der VRK-Akademie durchgeführt wird, diskutieren Expertinnen und Experten heute mit Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien über die Frage, welche Maßnahmen zur Suizidprävention Erfolg versprechen. „Dass wir eine mit Profis besetzte zentrale Informations- und Koordinierungsstelle mit einer einheitlichen Rufnummer für ganz Deutschland benötigen, an die sich Menschen mit Suizidgedanken sowie deren Angehörige oder auch Pflegende wenden können, ist Konsens. Warum der Bundesgesundheitsminister so lange braucht, einen Gesetzesvorschlag zu machen, der unter anderem diese Maßnahme festschreibt, ist unerklärlich. Der Bundestag hat im vergangenen Jahr eine Gesetzesinitiative zur Suizidprävention bis Ende Juni 2024 verlangt, aber einen Entwurf gibt es bis drei Wochen vor Ablauf der Frist nicht“, kritisiert Georg Khevenhüller, Präsident des Malteser Hilfsdienstes.

Fachpersonen aus Medizin, Seelsorge, Hospizarbeit und Ethik weisen auch auf die unklare Rechtslage beim assistierten Suizid hin. Die Präsidentin des ZdK, Dr. Irme Stetter-Karp, sagt: „Die jetzige Rechtslage sorgt dafür, dass ethische Grenzen überschritten werden. Mit Präzedenzfällen wird versucht, Recht zu schaffen. Der Bundestag ist aber gefordert, ein Gesetz zu verabschieden. Dieser Verantwortung dürfen sich die Abgeordnete nicht entziehen.“ Konkret fordern die katholischen Laien, dass es etwa kirchlichen Senioren- und Pflegeeinrichtungen erlaubt sein müsse, kein Angebot für assistierten Suizid zu machen. Stetter-Karp: „Es muss auch Orte und Räume geben, wo sie geschützt werden vor einem möglicherweise empfundenen Druck, der Gesellschaft nicht mehr zur Last zu fallen.“

Auch die Bedeutung von Gatekeepern für Menschen in lebensbedrohlichen Krisen beleuchtet die Tagung. Pflegekräfte, aber auch Lehrerinnen und Lehrer, die viel in Kontakt mit jungen Menschen sind, sollten sensibilisiert werden, suizidale Absichten zu erkennen und mit ihnen umzugehen. Der Geschäftsführer der Akademie des Versicherers im Raum der Kirchen (VRK), Dr. Georg Hofmeister, hebt die Bedeutung solcher Personen für die Suizidprävention hervor: „Menschen, die in schweren Lebenskrisen suizidale Gedanken entwickeln, brauchen Personen, die hinschauen, zuhören und weiterführende Hilfe anbieten. Wenn wir gezielt Menschen in Schlüsselpositionen befähigen, im alltäglichen Umgang mit betroffenen Menschen aktiv Unterstützung zu organisieren, können wir die Zahl der Suizide reduzieren. Oft sind Suizidwünsche ein Schrei nach Hilfe in gefühlter Ausweglosigkeit.“

Professorin Ute Lewitzka, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention, betont, „dass die Suizidprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, deren Förderung auch als demokratiestärkend anzusehen ist und damit besonders in den aktuellen Zeiten einer sich immer mehr entsolidarisierenden Gesellschaft enorme Relevanz hat“.

Am Abend wird in einer öffentlichen Podiumsdiskussion die politische Entwicklung von Suizidprävention und Suizidassistenz erörtert. Caritas-Präsidentin Eva-Maria Welskop-Deffaa, Kirsten Kappert-Gonther, Grünen-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des interfraktionellen Arbeitskreises Suizidprävention, die Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention, Ute Lewitzka, das ZdK-Mitglied und Mitglied des Deutschen Ethikrates, Professor Andreas Lob-Hüdepohl, sowie die Leiterin des Malteser Hospizdienstes in Berlin, Kerstin Kurzke, benennen Chancen und Risiken im anstehenden Gesetzesprozess.


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