Malteser Schnelltest-Schulungen für Betriebe trotz Lockdown in Rosenheim

Die Rosenheimer Malteser dürfen die Schnelltest-Schulungen für Betriebe aufgrund einer Ausnahmegenehmigung auch während des Lockdowns in Präsenz abhalten. (Symbolfoto: Lisa Beller/Malteser)

Rosenheim. Mit Ausnahme der Schnelltest-Schulungen für Betriebe müssen die Malteser alle Präsenz-Kurse zur Ersten Hilfe bis 15.12.2021 absagen. Für die Test-Schulungen hat das Landratsamt Rosenheim eine Ausnahmegenehmigung erteilt, da „(…) die Sicherstellung eines flächendeckenden und sachgemäßen Testangebots ein zentraler Bestandteil der Pandemiebekämpfung ist (…)“. Zu den Auflagen zählen die Einhaltung von Mindestabständen sowie FFP2-Maskenpflicht auch am Platz (abgesehen von der Demonstration einer Testabnahme bzw. Übungen) sowie die tägliche Schnelltestung aller Teilnehmenden, auch von Geimpften und Genesenen.

Freie Plätze gibt es derzeit für Schulungen am 7., 8. und 20. Dezember, jeweils von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr im Malteserhaus Rosenheim in der Rathausstraße 25. Die Kursgebühr beträgt 50 Euro. Die Teilnehmer benötigen eine Bestätigung des entsendenden Betriebs und müssen eine Erklärung unterzeichnen, dass die Kenntnisse aus der Schulung nicht für außerbetriebliche Testungen zweckentfremdet werden dürfen. Rückfragen und Anmeldung per Mail an ausbildung.rosenheim@malteser.org

weitere Aktivitäten der Malteser Rosenheim 


Zurück zu allen Meldungen