Hilfen im Alltag für Pflegebedürftige anerkannt

Pflegebedürftige können zur Unterstützung im Alltag die hauswirtschaftlichen Hilfen der Malteser in Anspruch nehmen. (Foto: Kathrin Harms/Malteser)

Rosenheim/Traunstein/Berchtesgadener Land. Das Bayerische Landesamt für Pflege hat Dienstleistungen der Malteser in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land als „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ gemäß § 45a SGB XI anerkannt. Damit können sich Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zum Beispiel durch hauswirtschaftliche Hilfen oder Betreuungsdienste Entlastung verschaffen.

Etwa 80 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes von 2019 in der häuslichen Umgebung betreut, über 50 Prozent allein durch Angehörige. Sie können über den Pflegeentlastungsbetrag in Höhe von derzeit 125 Euro monatlich entlastende Angebote von anerkannten Anbietern finanzieren.

Voraussetzung für die Anerkennung ist die Vorlage eines passenden Schulungskonzepts, berichtet Stefan Lackner, Leiter Soziale Dienste bei den Maltesern im Bezirk Ost-Oberbayern. Nach diesem Konzept werden die Mitarbeitenden nun in 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten auf ihren Einsatz bei Pflegebedürftigen vorbereitet. In insgesamt 30 Unterrichtseinheiten vermittelt eine Pflegefachkraft grundlegendes Wissen über die Betreuung Pflegebedürftiger sowie die Kommunikation und Begleitung. Ein Viertel der Zeit ist der Schulung durch eine Hauswirtschaftskraft gewidmet, die neben konkreten Haushaltsthemen auch Fragen der Hygiene, Unfallverhütung und Ernährung behandelt. Außerdem lernen die Mitarbeitenden, wie sie zur Aktivierung Pflegebedürftige bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten oder beim Kochen einbeziehen können.

Die Angebote zur Unterstützung im Alltag helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. „Dabei sollen sie ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen können“, so Lackner. Zur Entlastung von Pflegepersonen könnten Pflegebedürftige auch stundenweise betreut werden.

Aufgrund der geltenden Coronabeschränkungen finden die Betreuungsangebote derzeit allerdings nicht statt. Die Hilfen im Haushalt könnten aber unter Beachtung von Abstands- und Hygienemaßnahmen durchgeführt werden, erklärt Lackner. „Die Mitarbeitenden tragen eine Maske und beachten die Abstandsregeln, insbesondere beim Kommen und Gehen.“ Während der Arbeiten sollen sich die Kunden in einem anderen Raum der Wohnung aufhalten.

Neben Pflegebedürftigen können Senioren auch als Selbstzahler oder mit einer Genehmigung der Krankenkasse die hauswirtschaftlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Eine vorübergehende Krankenkassenleistung kommt bei einer akuten Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt in Frage.

Weitere Informationen unter Telefon 0861-98660-35, per Mail an Sozialedienste.Ost-Oberbayern@malteser.org  oder hier.


Zurück zu allen Meldungen