10 Jahre Besuchs- und Entlastungsdienst Osnabrück

Die ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützer des BED Osnabrück feierten ihr 10jähriges Bestehen.

Einsamkeit ist ein großes Thema in unserer Gesellschaft – im Besonderen Vereinsamung im Alter. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, besteht seit bereits zehn Jahren in Osnabrück der Besuchs- und Entlastungsdienst (BED) der Malteser in Osnabrück. Im Mittelpunkt steht hier die gemeinsame Zeit mit den Besuchten in ihrem privaten und bekannten Umfeld sowie die Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Birgit Menke, Leiterin des Besuchs- und Entlastungsdienstes in Osnabrück, gibt einen Einblick in die Vielseitigkeit, die ein Ehrenamt in diesem Angebot mit sich bringt: „Einige Ehrenamtliche sind bereits von Beginn an dabei und begleiten die Seniorinnen und Senioren viele Jahre. Unsere Helfenden werden zum Teil der Familie und eine wichtige Bezugsperson für die älteren Menschen, die oft leicht pflegebedürftig sind. Schließlich möchte man nicht mit allen Themen, seine Familie oder Kinder belasten. Da ist eine weitere Vertrauensperson eine große Hilfe für alle Beteiligten. Meine Mutter erhält ebenfalls Besuch über den BED und es ist für uns als Kinder schön zu sehen, wie sehr sie sich jede Woche auf diesen Termin freut und sie in dieser Zeit in guten Händen zu wissen.“

Die Freiwilligen im BED übernehmen keine pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Aufgaben. Es geht um die gemeinsame Zeit wie einen Spaziergang, gemeinsam Spiele spielen oder der Austausch. Der Mensch als soziales Wesen steht dabei im Fokus. Die regelmäßigen Termine geben den Betreuten Sicherheit und Struktur und das Gefühl nicht allein zu sein. Häufig ist der wöchentliche Besuch auch ein Anlass für die Besuchten, sich nochmal schick zu machen, um die eigenen vier Wände zu verlassen, für einen Ausflug oder auch zur Begleitung zu Ärzten oder ins Krankenhaus. Auch bei schwierigen behördlichen Angelegenheiten unterstützen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten.

„Seit einigen Jahren besuche ich eine ältere Dame, die noch sehr fit im Kopf ist. Jedoch hat sich Sorge, dass ihre geistigen Fähigkeiten nachlassen. Bei jedem Besuch mache ich ein paar Gedächtnisübungen mit ihr. Zum einen zeigt es ihr, dass ihre Sorge aktuell unbegründet ist und beruhigt sie, zum anderen hilft es, ihre Denkleistung zu trainieren und auch mögliche Veränderungen schnell zu bemerken“, erzählt eine Ehrenamtliche des Dienstes.

„Für mich war es wichtig, nach der Rente etwas Sinnvolles zu tun. Man selbst wird auch irgendwann älter und möchte nicht vergessen werden. Ich mache diese freiwillige Arbeit nun seit vielen Jahren und bekomme so viel zurück von den Besuchten. Ich durfte viele unterschiedliche Charaktere kennenlernen, interessante Fortbildungen zu den relevanten Themen besuchen und ich kann meine Termine flexibel planen, wenn mal etwas dazwischenkommt. Bis heute habe ich es nicht bereut, dass ich mich für den Besuchs- und Entlastungsdienst als Ehrenamt entschieden habe“, berichtet ein anderer Engagierter vom BED.

Bevor man mit seinen Besuchen starten kann, durchläuft man eine Ausbildung, die einen fachlich und menschlich auf den Dienst vorbereitet. Inhalte sind unter anderem auch der Umgang mit Demenz und anderen Krankheiten. Außerdem steht Birgit Menke als Leiterin des Dienstes immer als Ansprechpartnerin zur Verfügung, um Probleme oder schwierige Situationen zu besprechen. Die Gruppe der Ehrenamtliche unterstützt sich gegenseitig, wenn mal Not am Mann ist oder eine Vertretung für einen Besuch nötig ist. Im Sommer fand außerdem zur Feier des 10jährigen Bestehens und als Dankeschön und Wertschätzung der Ehrenamtlichen ein gemeinsames Frühstück statt.

Der Besuchs- und Entlastungsdienst der Malteser in Osnabrück sucht neue Ehrenamtliche, die mit einer Aufwandsentschädigung und Fahrkosten im Rahmen des Steuerfreibetrages vergütet werden. Wir freuen uns ebenfalls über Anfragen von Menschen mit leichter Pflegebedürftigkeit, die den Dienst gerne in Anspruch nehmen wollen. Der BED für Menschen mit einem Pflegegrad, mit und ohne Demenz, ist als niedrigschwelliger Betreuungsdienst nach §45b Abs. 1 des Sozialgesetzbuches XI zugelassen. Das zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsgeld sind Leistungen der Pflegekasse.


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