Insgesamt gehören dem Diözesanvorstand 12 stimmberechtigte Mitglieder an. Diese setzten sich aus berufenen und gewählten Mitgliedern zusammen. Der Diözesanvorstand berät und entscheidet über die strategischen Richtlinien für die Diözesangliederung.
Dem Diözesanvorstand gehören mit Stimmrecht an:
- Diözesanleiter/in (Diözese Görlitz: Joachim Rudolph)
- Diözesanoberin als stellvertretende Diözesanleiterin (Diözese Görlitz: Gräfin Beatrix zu Lynar)
- Vertreter/in des Diözesancaritasverbandes
- Diözesanseelsorger
- Diözesanarzt/-ärztin
- Diözesanfinanzkurator/in
- ein Vertreter/in aus dem Kreis der Beauftragten der Ortsgliederungen
- Diözesanjugendsprecher/in
- vier Vertreter/innen der aktiven Helferschaft (mindestens ein weibliches und ein männliches Mitglied)
Dem Diözesanvorstand gehören mit beratender Stimme an:
- Diözesangeschäftsführer/in (Diötzese Dresden-Meißen & Görlitz: Martin Wessels)
- Stv. Diözesanleiter/innen
Wie wird man Mitglied des Diözesanvorstands?
- Die Art der Bestellung zum Diözesanvorstandsmitglied ist abhängig von der Funktion innerhalb des Diözesanvorstands.
- Der Diözesanleiter bzw. die Diözesanleiterin wird vom Regionalleiter bzw. von der Regionalleiterin im Einvernehmen mit der Bundesleitung für vier Jahre berufen.
- Die Diözesanoberin wird vom Diözesanleiter bzw. der Diözesanleiterin im Einvernehmen mit der Generaloberin für vier Jahre berufen.
- Der Vertreter bzw. die Vertreterin des Diözesancaritasverbandes wird von seinem bzw. ihrem zuständigen Gremium berufen.
- Der Diözesanseelsorger wird im Einvernehmen mit dem Bundesseelsorger auf Bitte des Diözesanleiters bzw. der Diözesanleiterin vom Diözesanbischof entsandt.
- Der Diözesanfinanzkurator bzw. die Diözesanfinanzkuratorin wird vom Diözesanleiter bzw. der Diözesanleiterin im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzkurator bzw. der Bundesfinanzkuratorin für vier Jahre berufen.
- Die Vertreter bzw. Vertreterinnen der Beauftragten und der aktiven Helferschaft werden durch die Diözesandelegiertenversammlung für vier Jahre gewählt.
- Der Diözesanjugendsprecher bzw. die Diözesanjugendsprecherin werden gemäß Jugendordnung von der Bundesjugendversammlung für vier Jahre gewählt.
- Der Diözesangeschäftsführer bzw. die Diözesangeschäftsführerin gehört dem Diözesanvorstand qua Amt an.
- Die Stellvertretenden Diözesanleiter bzw. Diözesanleiterinnen werden vom Diözesanleiter bzw. der Diözesanleiterin im Einvernehmen mit dem Regionalleiter bzw. der Regionalleiterin und im Benehmen mit dem Diözesangeschäftsführer bzw. der Diözesangeschäftsführerin für vier Jahre berufen.
Alle Teile und weitere Infos unter: www.malteser-dresden.de/mitarbeiten/ehrenamt
Allgemeine Info:
Wann? 24. Juni 2021 17 bis ca. 19 Uhr
Wo? Dienststelle der Malteser in 03050 Cottbus, Klopstockstraße 4a
Was? Mitgliederversammlung Malteser Hilfsdienst e.V. Diözese Görlitz: Tätigkeitsberichte, Austausch und Wahlen für den Diözesanvorstand der Diözese Görlitz
Wer? Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Malteser Hilfsdienst e.V. Diözese Görlitz
Wichtig?
Wahlvorschläge und Anträge an die Versammlung müssen schriftlich bis zum 10. Juni 2021 an Malteser Hilfsdienst e. V., z.Hd. Frau Carolin Spreda, Leipziger Straße 33, 01097 Dresden, eingereicht werden. Um eine Anmeldung zur Diözesanvollversammlung wird ebenfalls bis zum 10. Juni 2021 an Frau Carolin Spreda gebeten.