Das geht aus dem aktuellen Ehrenamtsmonitor im Auftrag der Malteser hervor. Bislang haben oftmals nur Ehrenamtliche der Feuerwehr und des THW uneingeschränkt Anspruch darauf, bei einem Einsatz in der Gefahrenabwehr auch unterhalb der Katastrophenschwelle vom Arbeitgeber weiterbezahlt zu werden.
Köln/Bayern. Sie sind das Rückgrat des Katastrophenschutzes in Deutschland: die Helfer, die gerufen werden, wenn die staatlichen Einsatzkräfte nicht mehr ausreichen. Ehrenamtliche, die die Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste unterstützen. Doch helfen bedeutet in den Augen des Gesetzgebers nicht gleich helfen. Insbesondere, wenn es um die Absicherung der Einsatzkräfte geht, gibt es gravierende Unterschiede. „Während Ehrenamtliche bei den Feuerwehren oder dem THW im Einsatz Anspruch darauf haben, vom Arbeitgeber weiter bezahlt zu werden, trifft das oftmals auf die Ehrenamtlichen der nicht-staatlichen Hilfsorganisationen nicht zu“, erklärt Markus Bensmann, Leiter der Notfallvorsorge bei den Maltesern. Das gilt vor allem bei Einsätzen, bei denen nicht der Katastrophenfall ausgerufen wurde. Zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember fordern Malteser, Johanniter, Arbeiter-Samariterbund, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft und das Rote Kreuz deshalb gemeinsam dazu auf, diese und andere Nachteile zu korrigieren.
Das hält auch die Mehrheit der Bevölkerung für richtig: Im aktuellen Ehrenamtsmonitor, einer repräsentativen YouGov-Umfrage* der Malteser, sprechen sich 64 Prozent der Befragten dafür aus, dass alle Helfenden im Katastrophenschutz die gleichen Rechte bekommen sollten und niemand Nachteile im Arbeitsverhältnis und bei Sozialleistungen haben sollte.
Die Verantwortlichkeit für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements, sehen knapp zwei Drittel (64 Prozent) der Befragten in der Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen.
Wie könnten mehr Bürgerinnen und Bürger für die Mitwirkung im Katastrophenschutz gewonnen werden? Auch hier nennen die Befragten zuerst Aspekte der Absicherung im Einsatzfall: 47 Prozent sagen, dass ein gleicher Versicherungsschutz (z.B. Invalidität, Rente etc.) für alle ehrenamtlichen Helfer gewährleistet werden sollte, und 46 Prozent sprechen sich für eine Lohnfortzahlung aus, wenn Ehrenamtliche von öffentlichen Stellen angefordert werden. 41 Prozent sind der Meinung, dass Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden sollte, 39 Prozent sprechen sich für zusätzliche Mittel für Fort- und Weiterbildungen und die Erstattungen von Aufwendungen aus und 38 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass ehrenamtlichen durch steuerliche Anreize oder zusätzliche Rentenpunkte motiviert werden sollen.
Mehr Informationen zum aktuellen Ehrenamtsmonitor unter: https://www.malteser.de/ehrenamtsmonitor.html
*Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2058 Personen zwischen dem 31. Oktober und 2. November 2023 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
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