Malteser testen weiter in Bockhorn und Forstern

Aufgrund der neuen Bestimmungen können Schnelltests in den Malteser Teststellen in Forstern und Bockhorn ab Montag, 11.10., nur noch in Ausnahmefällen kostenfrei durchgeführt werden. (Symbolfoto: Lisa Beller/Malteser)
Wer den QR-Code mit der Kamerafunktion seines Smartphones scannt, wird direkt zum Registrierungsformular für den Corona-Schnelltest in Bockhorn geleitet. (Bild: Malteser BGL)
Der QR-Code zum Registrierungsformular für die Teststelle in Forstern. (Bild: Malteser BGL)

Erding/Landkreis. Ab Montag, 11. Oktober 2021, werden PoC-Antigenschnelltests – sogenannte Bürgertestungen für asymptomatische Personen - mit wenigen Ausnahmen kostenpflichtig. Auf Wunsch der beiden Gemeinden führen die Malteser die Schnellteststellen in Forstern und Bockhorn weiter, zunächst zu unveränderten Zeiten: in Forstern montags und freitags jeweils von 7:30 Uhr bis 13 Uhr, in Bockhorn freitags von 14 Uhr bis 18 Uhr und sonntags von 11 Uhr bis 15 Uhr. „Je nach Nachfrage werden wir die Zeiten jedoch anpassen“, erklärt Sebastian Oberpriller, Kreisgeschäftsführer der Malteser für Erding, Freising und Ebersberg.

Über die Webseite www.malteser-bayern.de/coronatest können die aktuellen Öffnungszeiten eingesehen, Termine gebucht und vorab die nötigen Daten erfasst werden. Ab dem 11. Oktober ist dort auch eine Online-Bezahlfunktion verfügbar. Die Malteser bitten darum, zur Vereinfachung und Beschleunigung der Abläufe, diese Funktionen zu nutzen. Alternativ können Tests auch ohne Termin erfolgen und die Daten können vor Ort per Smartphone oder durch das Team erfasst werden. Auch eine Bezahlung vor Ort sei selbstverständlich möglich, solle aber aus organisatorischen Gründen bevorzugt bargeldlos mit Girocard erfolgen, so Oberpriller.

Weiterhin kostenfrei bleiben Schnelltests gemäß der aktuellen Corona-Testverordnung des Bundes für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, für Schwangere, für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren (bei den 13- bis 17-Jährigen jedoch nur noch bis 31.12.2021), für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen, für Besucher bzw. Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie für Studierende (bis 30.11.2021). Das Vorliegen eines dieser Gründe muss der Teststelle in geeigneter Weise schriftlich nachgewiesen werden.
Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten und der Link zum Teststellenportal sind auch auf www.malteser-erding.de verfügbar.


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