Der bzw. die Vorsitzende der Rechnungsprüfungskommission muss Finanzkurator bzw. Finanzkuratorin einer Diözesangliederung sein. Er bzw. sie beraumt den jährlichen Sitzungstermin an, koordiniert die Prüfungsinhalte mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und des zuständigen Mitglieds des Geschäftsführenden Vorstands, leitet die Sitzung, verantwortet das zu erstellende Protokoll und berichtet zu den erfolgten Prüfergebnissen in der Bundesversammlung.
Den oder die Vorsitzende/n unterstützen vier Mitglieder der Prüfungskommission. Die Mitglieder der Prüfungskommission unterstützen den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende und vertreten diesen bzw. diese im Krankheitsfall und bei anderen Gründen, die seine bzw. ihre Teilnahme an der Sitzung verhindern.
Aufgaben der Mitglieder der Kommission:
Die Rechnungsprüfungskommission wird für die Dauer von vier Jahren gewählt. Sie prüft den Jahresabschluss des Generalsekretariats hinsichtlich der satzungsgemäßen Verwendung der Mittel (vgl. §20, Ziff. 4 der Satzung). Die Rechnungsprüfungskommission hat das Recht, in die Unterlagen der Bundesgeschäftsstelle sowie der beteiligten Unternehmen Einsicht zu nehmen. Die Prüfungshandlungen der Rechnungsprüfungskommission erstrecken sich auf folgende Sachgebiete:
- Personal- und Sachkosten für die laufenden Geschäftstätigkeiten
- Sonderaufwendungen und Zuschüsse
- Investitionen
Die Rechnungsprüfungskommission tagt einmal jährlich im Monat Mai.
Alle Teile und weitere Infos unter: www.malteser-dresden.de/mitarbeiten/ehrenamt
Allgemeine Info ACHTUNG NEUER TERMIN:
Wann? 13. November
Wo? Dienststelle der Malteser in 03050 Cottbus, Klopstockstraße 4a
Was? Mitgliederversammlung Malteser Hilfsdienst e.V. Diözese Görlitz: Tätigkeitsberichte, Austausch und Wahlen für den Diözesanvorstand der Diözese Görlitz
Wer? Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Malteser Hilfsdienst e.V. Diözese Görlitz