Keine Auswirkungen durch KrWG-Novellierung
Eine Frage brannte allen Vertretern im Austauschtermin unter den Nägeln: Inwieweit hat die Novellierung des KrWG, die unter anderem eine Pflicht zur Getrenntsammlung von Altkleidern ab 2025 vorschreibt, Auswirkungen auf die bisherige Altkleidersammlung in der Region?
Die Antwort: Keine. Denn dank der seit mehr als einem Jahrzehnt etablierten Kooperation zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorger, der AWIGO, auf der einen sowie den karitativen Organisationen auf der anderen Seite ist ein ausreichendes Angebot für die Menschen vor Ort geschaffen. Schließlich werden die gemeinnützige Sammlung der Karitativen mit den zusätzlichen Altkleidercontainer auf den offiziellen Entsorgungsstandorten der AWIGO kombiniert.
Aktualisierte Containerübersicht für Altkleider in der Region
Gleichzeitig übergaben die karitativen Vereine und Verbände aktualisierte Standortdaten ihrer Altkleidercontainer an die AWIGO. Somit konnte der Entsorger seine Datenbank aktualisieren. Über die AWIGO-Website (www.awigo.de/haushalt/entsorgung/altkleider/) sowie die AWIGO-App kann nun wieder jeder Nutzer den nächstgelegenen Altkleidercontainer abrufen und sich dorthin navigieren lassen.
Generelle Tipps: Wie entsorge ich meine Altkleider richtig?
Erstens: Die Guten in den Container, die Schlechten in den Restabfall:
Gut erhaltene Kleidungsstücke sollten nicht über den Restabfall (schwarze Tonne), sondern über die Sammelbehälter gesondert entsorgt werden. Denn nahezu unversehrte Alttextilien lassen sich vielfältig weiter- oder wiederverwenden, zum Beispiel über eigene Second-Hand-Shops der sammelnden Institutionen. Auf diese Weise lassen sich Erlöse erzielen, die wiederum die Finanzierung sozialer Projekte oder einen Beitrag zum Gebührenhaushalt des Landkreises sicherstellen. Wo sich der nächste Altkleidercontainer befindet, ist unter oben genanntem Link oder die AWIGO-App schnell recherchiert.
Verschlissene, kaputte oder stark verunreinigte Kleidungsstücke sind hingegen besser im Restmüll aufgehoben. Im Altkleidercontainer setzen sie nur die Qualität der eingesammelten Ware herab und schmälern letztendlich die Verwertungserlöse.
Zweitens: Vorsicht vor illegalen Anbietern
Dubiose Anbieter versuchen auch in der Region Osnabrück immer wieder, den seriösen Sammlungssystemen wichtige Einnahmequellen streitig zu machen. Sie stellen dazu beispielsweise unangemeldet Container in den Städten und Gemeinden auf oder verteilen Kunststoffkörbe in den Siedlungen – und handeln dadurch rechtswidrig. Denn nach dem KrWG müssen Altkleidersammlungen spätestens drei Monate vorher bei der Unteren Abfallbehörde angezeigt werden.
Der Unterschied lässt sich oft einfach erkennen: Seriöse Anbieter zeigen den Verbrauchern transparent an, dass sie für den jeweiligen Container verantwortlich sind. Sie weisen beispielsweise konkrete Kontaktdaten für Rückfragen auf ihren Sammelbehältern aus. Zudem sind die Altkleidercontainer aus dem Kooperationsnetzwerk der AWIGO und ihrer karitativen Partner durch das gemeinsame Logo „Wir sammeln für Sie“ schnell zu erkennen.
Demgegenüber sind die illegalen Sammlungssysteme in der Regel nur mit einer Telefonnummer oder einer Internetseite versehen. Nähere Informationen zum Anbieter (beispielsweise Firmenname oder Anschrift) lassen sich nicht finden.
In solchen Fällen werden aufmerksame Verbraucher gebeten, bei der Unteren Abfallbehörde des Landkreises Osnabrück zu hinterfragen, ob es sich bei dubiosen Containern oder Körben um angemeldete Sammlungen handelt. Die Untere Abfallbehörde lässt sich über die Bürgerinformation des Landkreises kontaktieren (Telefon: (05 41) 501 - 0, E-Mail: buergerinfo@landkreis-osnabrueck.de) oder nutzen Sie das Formular zur Mängelmeldung unter www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/buergerservice/maengel-mitteilen.