Malteser bieten weiter Schnelltests in Bad Reichenhall an

Mit dem Beginn der Kostenpflicht am Montag, 11. Oktober, gelten im Testzentrum der Malteser im Foyer der Sporthalle in Bad Reichenhall auch neue Öffnungszeiten. (Foto: Malteser BGL)
Wer den QR-Code mit der Kamerafunktion seines Smartphones scannt, wird direkt zum Registrierungsformular geleitet.

Bad Reichenhall. Ab Montag, 11. Oktober 2021, werden PoC-Antigenschnelltests – sogenannte Bürgertestungen für asymptomatische Personen - mit wenigen Ausnahmen kostenpflichtig. Ab diesem Tag übernehmen die Malteser die alleinige Leitung der Schnellteststelle im Foyer der Sporthalle in Bad Reichenhall, Münchner Allee 16. Es gelten vorerst folgende geänderte Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 – 13 Uhr und 15 – 18 Uhr, Samstag 9 – 17 Uhr und Sonntag 9 – 14 Uhr. „Wir führen das Testzentrum auf Wunsch der Stadt weiter, werden aber je nach Nachfrage die Zeiten nochmals anpassen müssen“, erklärt Michael Soldanski, Kreisgeschäftsführer der Malteser im Berchtesgadener Land.

Über die Webseite www.malteser-bayern.de/coronatest können die aktuellen Öffnungszeiten eingesehen, Termine gebucht und vorab die nötigen Daten erfasst werden. Ab dem 11. Oktober ist dort auch eine Online-Bezahlfunktion verfügbar. Die Malteser bitten darum, zur Vereinfachung und Beschleunigung der Abläufe, diese Funktionen zu nutzen. Alternativ können Tests auch ohne Termin erfolgen, die Daten können vor Ort per Smartphone oder durch Einlesen der Krankenkassenkarte erfasst werden. Auch eine Bezahlung vor Ort sei selbstverständlich möglich, solle aber aus organisatorischen Gründen bevorzugt bargeldlos mit Girocard erfolgen, so Soldanski.

Weiterhin kostenfrei bleiben Schnelltests nach der aktuellen Coronavirus-Testverordnung des Bundes für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, für Schwangere, für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren (bei den 13- bis 17-Jährigen jedoch nur noch bis 31.12.2021), für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen, für Besucher bzw. Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie für Studierende (bis 30.11.2021). Das Vorliegen eines dieser Gründe muss der Teststelle in geeigneter Weise schriftlich nachgewiesen werden.
Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten und der Link zum Teststellenportal sind auch auf www.malteser-bgl.de verfügbar.

 


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