72 \\ Erste Hilfe „Erkennen ● Beurteilen ● Handeln“ Bei verunfallten Zweiradfahrern muss der Schutzhelm in jedem Fall abgenommen werden, wenn eine lebensbedrohliche Störung aufgrund von Bewusstlosigkeit, Atemstillstand oder Herzstillstand besteht! Denn nur so können Sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. In allen anderen Fällen bleibt die Entscheidung und auch die Abnahme des Helmes dem verunfallten Zweiradfahrer selbst überlassen. Der Helm sollte möglichst nur von zwei Helfern abgenommen werden! Moderne Helme mit wegklappbaren Kinnteilen erleichtern die Helmabnahme erheblich. ● Ein Ersthelfer kniet oberhalb des Kopfes und sorgt für die Stabilisierung des Halses, indem er von oben mit beiden Händen Helm und Unterkiefer des Ver- unfallten umfasst. ● Der zweite Helfer kniet seitlich am Kopf des Verunfallten und öffnet das Visier (Sichtglas). ● Er entfernt vorsichtig eine vorhandene Brille und macht den Mundbereich (Kinnschal, Kopfhaube) frei. Helm ab – ja oder nein? Helmabnahme ● Teilweise ist der Kinnriemenverschluss deutlich an der Helmaußenseite markiert. ● Der zweite Helfer öffnet den Helmver- schluss und löst den Kinnriemen. ● Während allen Manipulationen muss der erste Helfer die Stabilisierung aufrecht erhalten.
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