Erste Hilfe „Erkennen ● Beurteilen ● Handeln“ // 25 Notruf / Sofortmaßnahmen Auffinden eines Notfallpatienten Herz-Lungen-Wiederbelebung Feststellen des Bewusstseins nicht ansprechbar „Hilfe“ rufen Atemkontrolle Nicht nur bei Störungen von Atmung und Kreislauf kann es zu lebensbedrohlichen Zuständen kommen, sondern auch bei lebensbedrohlichen Blutungen. Atmung nicht vorhanden ● Notruf (veranlassen) ● Herz-LungenWiederbelebung Die Herz-Lungen-Wiederbelebung darf erst dann eingestellt werden, wenn: ● eigenständige Bewegungen des Notfall- patienten feststellbar sind ● der Brustkorb des Notfallpatienten sich selbstständig hebt und senkt ● der Rettungsdienst die Herz-Lungen- Wiederbelebung beim Notfallpatienten weiterführt ● ein Arzt dies ausdrücklich anordnet.
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