30 | Erste Hilfe bei Kindern Notruf Immer wenn Sie eine Störung der lebenswichtigen Funktionen feststellen oder eine solche – etwa beim Verschlucken eines Fremdkörpers – erwarten, müssen Sie möglichst rasch für einen Notruf sorgen. Am besten bitten Sie eine zwei- te Person, den Notruf durchzuführen, damit Sie als Bezugsperson beim Kind bleiben kön- nen. Veranlassen Sie den Notruf, sobald Sie sich einen Überblick über das Geschehen und über den Zustand der lebenswichtigen Funktionen verschafft haben. Je schneller Rettungsdienst oder Notarzt alarmiert werden und je genauer Ihre Angaben über den Notfall sind, desto rascher und angemessener kann fachkundige Hilfe bei Ihnen eintreffen. Die einfachste Möglichkeit, einen Notruf abzugeben, ist das Telefon. Einheitlich gelten folgende Notrufnummern: Feuerwehr/Rettungsdienst 112 (europaweit) Polizei 110 In einigen Regionen gelten neben den hier genannten, einheitlichen Rufnummern zusätzliche Telefonnummern, unter denen der Rettungsdienst erreichbar ist. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde oder schlagen Sie im Telefonbuch nach. Rettungsdienst: Tel. Per Handy können Sie auch ohne Guthaben über die 112 den Notruf absetzen. Einzige Voraussetzung hierbei ist eine eingelegte SIM-Karte.
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